Drei schwer verletzte Kinder in Irdning (Steiermark), über zwei Promille Alkohol im Blut – ein 33-jähriger Autolenker fasst vor Gericht in Leoben jetzt eine unbedingte Haftstrafe aus. „Es braucht ein Signal“, begründet die Richterin.
Ende Juni kam es im obersteirischen Irdning in den frühen Abendstunden zu einem dramatischen Unfall. Ein Lenker streifte in der Lindenallee drei Kinder mit dem Auto, verletzte sie schwer. Statt anzuhalten, fuhr er einfach weiter. Doch der Steirer wurde schnell entlarvt. Der Alkotest ergab über zwei Promille. Schockierend: Auch sein Sohn saß im Pkw.
„Ich habe keine Kinder gesehen, ehrlich“
Am Mittwoch stand der 33-Jährige sehr kleinlaut in Leoben vor Richterin Tanja Gutnik. „Ich fühle mich schuldig“, sagt er mit einem tiefen Seufzer. „Aber ich habe keine Kinder gesehen. Ich habe nur einen Rumpler gehört, dachte, es wäre vielleicht der Bordstein. Ich bin nach einigen Metern auch stehen geblieben und habe zurückgeschaut. Da war nichts.“ – „Aber da lagen drei Kinder?“, wirft die Richterin ein. „Ich habe das nicht mitgekriegt, ehrlich nicht.“
Ich habe nur einen Rumpler gehört, dachte, es wäre vielleicht der Bordstein.
Der Angeklagte
„Wie kommt es überhaupt dazu, dass man mit zwei Promille im Auto sitzt?“ – „Weil ich blöd war. Es war ein Riesenfehler!“ – „Dass Sie großes Glück hatten, ist Ihnen hoffentlich klar“, betont die Vorsitzende. „Ja, als ich zu Hause gehört habe, was ich gemacht habe, habe ich nur geweint.“
„Ich habe wirklich keine Erklärung, warum ich die Kinder nicht gesehen habe.“ – „Naja, bei zwei Promille wundert mich das nicht“, meint die Richterin. „Mir kam es nicht so schlimm vor“, entgegnet der Angeklagte.
Dass Sie großes Glück hatten, ist Ihnen hoffentlich klar.
Die Richterin zum Angeklagten
Die jungen Opfer erlitten bei dem Unfall schwere Verletzungen. Ihnen wird ein Teilschmerzensbetrag von 2000 Euro zugesprochen, was der Angeklagte akzeptiert. „Er hat sich auch entschuldigt und steht mit ihnen in Kontakt“, sagt die Anwältin der Kinder.
„So eine Tat hat Gefängnis zur Folge“
Das Urteil: acht Monate für den 33-Jährigen, davon zwei Monate in Haft. Ein Schock für den Angeklagten: „Da verliere ich alles!“ – „So eine Tat hat Gefängnis zur Folge“, begründet die Richterin ihr ohnehin mildes Urteil. Eine gänzlich bedingte Strafe sei absolut ausgeschlossen. „Unfälle unter Alkoholeinfluss nehmen extrem zu, es braucht ein Signal!“
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