Der vierjährige Malteser Nicki ist so klein, dass ihn Besitzerin Andrea M. (51) in einem normalen Einkaufskorb transportiert. Vor einer Woche wollte sie von der Gruberstraße in Linz zum Bindermichl fahren. Ein Kontrollor wies sie darauf hin, dass der Hund einen Beißkorb benötigt. Ein Wort gab das andere, schließlich wurde das "Frauerl" samt Vierbeiner bei der nächsten Haltestelle zum Aussteigen genötigt.
Linz Linien: "Klar gesetzlich geregelt"
Andrea M.: "Mein Hund ist so klein, dass es gar keinen passenden Beißkorb gibt. Und früher war das auch nicht vorgeschrieben." "Stimmt nicht", meint dazu Richard Wukonig von den Linz Linien: "Das ist ganz klar gesetzlich geregelt. Hunde müssen einen Beißkorb tragen. Die Kundin wurde vor zweieinhalb Jahren schon einmal ermahnt."
Widerspruch zum Hundehaltegesetz?
Als "Willkürakt" bezeichnet der Leiter des Welser Hundesportvereins, Josef Rauscher den Vorfall. Ihm werde bei seinen Sachkundekursen von den Teilnehmern immer wieder von solchen Vorfällen berichtet. Er verweist auf das oberösterreichische Hundehaltegesetz, in dem in Absatz 6 steht: "Die Maulkorbpflicht gilt nicht für das Führen von Hunden, die auf dem Arm oder in einem Behältnis getragen werden."
Angeblich kein passender Maulkorb verfügbar
Deshalb sei auch die Verwarnung der Linzerin vor einiger Zeit nicht gerechtfertigt gewesen. Außerdem: Für so kleine Hunde, wie es der Malteserrüde Nicki ja ist, gebe es überhaupt keine passenden Beißkörbe - so sind sich die Hundehalterin und Josef Rauscher einig.
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