An 20 öffentlichen Orten in Österreich gibt es aktuell eine Video-Überwachung. Bald könnten es deutlich mehr sein, Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) spricht von einer dreistelligen Zahl. Mit einer neuen Regelung ist das möglich.
Aktuell sind die Möglichkeiten nämlich noch begrenzt. Video-Überwachung kann nur an öffentlichen Orten eingesetzt werden, an denen gefährliche Angriffe bereits stattgefunden haben. Der neue Erlass – also die neue Verwaltungsvorschrift – erlaubt es, dass Kameras an Plätzen aufgestellt werden, bei denen es Hinweise darauf gibt, dass dort kriminelle Handlungen passieren könnten.
Wie Innenminister Karner betont, soll die Polizei zeitgemäße und moderne Befugnisse erhalten. Derzeit gibt es die Video-Überwachung in Österreich nur an ausgewählten Orten, etwa in Wien am Reumannplatz und in Graz am Jakominiplatz. In sieben Bundesländern gibt es solche Plätze, in Vorarlberg und im Burgenland nicht.
Städte und Gemeinden sollen mitentscheiden
Die Ausweitung der Video-Überwachung entspricht, wie Karner betont, auch einem Wunsch der Städte und Gemeinden. „Die Polizei wird im engen Austausch mit Städten und Gemeinden festlegen, wo zusätzliche Überwachung eingeführt werden kann“, meint Karner. Die Aufnahmen sollen aber weiterhin nur 48 Stunden gespeichert bleiben.
Polizei kann robuster „reinfahren“
Dass trotz eines gerade erst eingeführten Messerverbots am Yppenplatz in Wien-Ottakring jüngst dort eine Stich-Attacke stattgefunden hat, lässt Karner nicht an der Maßnahme zweifeln. Wenn die Polizei sage, das Verbot erleichtere es, an solchen Orten robuster „reinzufahren“, sollte man ihr auch die Möglichkeit dazu geben. Dass es trotzdem zu dem Vorfall gekommen ist, bewertet Karner so: „Wenn etwas verboten ist, heißt es leider noch lange nicht, dass es damit verhindert wurde.“
Harte Linie auch bei Familiennachzug
Eine klare Meinung hat Innenminister Karner auch beim Familiennachzug: Er will die Familienzusammenführung von Flüchtlingen dauerhaft auf einem niedrigen Level halten – nämlich nahe null. Das Aussetzen des Familiennachzugs verteidigt Karner. Er sei „zutiefst überzeugt“, dass diese Maßnahme zum starken Rückgang an Asylanträgen beigetragen habe. Andere europäische Länder wie Deutschland würden daher dem österreichischen Beispiel folgen.
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