Österreichweit löste die krasse Erhöhung der Funktionsentschädigung für Präsidenten der Wirtschaftskammer Aufregung aus. Zurück an den Start: Jetzt gelten wieder die „alten“ Tarife.
Von heftigen Debatten um die Spitzengehälter in den obersten Reihen der Wirtschaftskammer blieben die Bundesländer nicht verschont. Nach massiver interner Kritik hatte – wie berichtet – Österreichs WK-Präsident Harald Mahrer das Handtuch geworfen.
Nach dem Rückzug waren die Blicke kritischer Beobachter auf die Entlohnung der Kammerchefs in den Bundesländern gerichtet. Plus 55 Prozent – so viel machte die Erhöhung der Funktionsentschädigung von Andreas Wirth im Burgenland aus. Das hat einen gewaltigen Sprung von 6977 Euro auf 10.828 Euro bedeutet – brutto, zwölf Mal im Jahr. Nur der Wiener WK-Präsident verdiente mehr, konkret 14.075,82 Euro. In diesem Fall beträgt der Zuwachs 21 Prozent.
In Anbetracht der Zahlen war Wirth im Bundesländervergleich pro Kopf als „absoluter Spitzenreiter“ genannt worden. Dem Kammerpräsidenten einer 302.000-Einwohner-Verwaltungseinheit stand somit mehr zu als etwa seinem Amtskollegen mit 9853,07 Euro (+41 Prozent) in Oberösterreich, dem Bundesland mit fünfmal so vielen Einwohnern, also 1,53 Millionen. Zwei Drittel mehr ist Wirths Salär gegenüber dem Kärntner WK-Präsidenten (6976,50 Euro/+0 Prozent) mit 570.000 Bürgern. „Und das, obwohl die Wirtschaftskammer Burgenland lediglich 21.500 aktive Unternehmen vertritt und damit die kleinste Kammer Österreichs darstellt“, merkten Skeptiker außer- und innerhalb der Interessensvertretung an.
Kammer im Burgenland hielt sich bewusst zurück
Empört gezeigt hatten sich FPÖ und Neos über die 55-prozentige Gehaltserhöhung für WK-Präsident Andreas Wirth. „Unserem Kammerchef ging es nie um eine Anhebung der Entschädigung. Er ist selbst ein Unternehmer durch und durch, der erfolgreich agiert. Andreas Wirth hatte einfach den Wunsch der politischen Fraktionen, die Funktionsentschädigungen zu vereinheitlichen, akzeptiert und sich an sämtliche Entscheidungen in den Gremien gehalten, alles mit Bedacht“, stellen Wegbegleiter klar.
Verwiesen wird auf die Wirtschaftskammer-Vertretungen in den Bundesländern, die sich erst im Sommer auf eine Erhöhung des Gehaltsrahmens für Länderpräsidenten geeinigt hatten.
Als Basis wurde die Nationalratsentlohnung herangezogen. Laut dieser Vorgabe lag das Maximalgehalt bei 14.075 Euro brutto monatlich, bei zwölf Bezügen pro Jahr. Anders als im Burgenland war dieser Rahmen in Wien und Niederösterreich sowie in der WK-Österreich umgehend voll ausgeschöpft worden. Dagegen hatte sich Wirth von Anfang an ausgesprochen.
„Wir wollten für unsere Vertretung im Burgenland das Maximum nicht ausreizen. Gleichzeitig wollten wir das Ziel der Vereinheitlichung keinesfalls außer Acht lassen. Statt einer Anpassung von möglichen 130 Prozent plus haben wir es ganz bewusst bei 30 Prozent belassen“, erklärt der Kammerpräsident. Der Vorstoß zu einer Reform der Bezüge sei von den Grünen gekommen, der Vorschlag habe letztlich im erweiterten Präsidium die Unterstützung ebenso von FPÖ, SPÖ und ÖVP erhalten. Die Abstufung der Entschädigungen sei bei allen Funktionen vorgesehen gewesen, heißt es.
Entschädigungen wie vor der Sitzung im Juni
Die Kritik an den Bezügen im Vergleich zur Größe des Bundeslandes wird strikt zurückgewiesen. „Dann dürfte etwa der Vorarlberger Landeshauptmann bei gleicher Arbeit nicht so viel verdienen wie sein oberösterreichischer Amtskollege, nur weil sein Bundesland weniger Einwohner hat. Dasselbe gilt für Landesräte, Klubobleute und Co.“, lautet die Entgegnung.
Die hitzige Debatte der vergangenen Tage hatte jedenfalls einen Effekt: Die Bundeskammer lässt die gescheiterten Neuerungen prüfen: „Wir drehen das Rad zurück, bis ein Ergebnis vorliegt. Ab November gilt für die Entschädigungen vorerst der Tarif wie vor dem Juni.“ Einhelliger Tenor in der Kammer: „Die Neiddebatte sollte rasch ein Ende haben.“
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