Wie kommt man auf die Idee, sein eigenes Kind zu erpressen? Wie immer ging's ums liebe Geld, wenn es mit der Liebe nicht mehr weit her ist. In Linz versuchte eine Mutter, ihre Tochter mit einem intimen Geheimnis zu erpressen, das ging aber schief.
„Wenn du weiterhin verlangst, dass ich dir Unterhalt zahle, dann erzähle ich deinem Papa, dass du abgetrieben hast“ – eine 51-Jährige bestritt am Landesgericht Linz, dass sie so ihre Tochter erpresst habe. Diese war zum Tatzeitpunkt gerade 18 Jahre alt geworden und lebte beim Vater, die Mutter war unterhaltspflichtig.
Auch Teilschmerzengeld
Die Mutter wollte das Geld aber nicht mehr an die Tochter überweisen und sah so die Möglichkeit, sich aus der Affäre zu ziehen. Doch der Plan ging schief. Außerdem soll sie ihre Tochter auch einmal eingesperrt haben, daher der Vorwurf der Freiheitsentziehung.
Das Leugnen half nichts, die 51-Jährige wurde schuldig gesprochen: Zwölf Monate bedingte Haft, dazu ein Teilschmerzensgeld von 100 Euro. Der Spruch ist bereits rechtskräftig.
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