Stornorechte beachten

Waldbrandgefahr: Was Urlauber jetzt wissen sollten

Österreich
28.07.2025 15:34

Wegen der hohen Waldbrandgefahr in vielen Urlaubsländern rät der ÖAMTC, sich vor der Reise über Storno- und Rücktrittsrechte zu informieren. Ob Pauschal- oder Individualreise – das mache einen Unterschied, so der Club in einer Aussendung am Montag.

Vielerorts kommt es derzeit zu besorgniserregenden Szenen in Urlaubsregionen – Flammen zerstören Wald und Gestrüpp und dringen teils bis zu den Sandstränden vor. Vor einer Reise ist es deshalb sinnvoll, sich über die vorherrschende Gefährdungslage sowie Rücktrittsmöglichkeiten zu informieren.

Kostenfreier Rücktritt bei Pauschalreisen möglich
Für Pauschalreisende gelte laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: „Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände – etwa Naturkatastrophen wie Waldbrände – die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich.“ Bei Einschränkungen im Pauschalreiseverlauf, wie einer Sperre von Sehenswürdigkeiten ohne adäquaten Ersatz, könne eine Preisminderung infrage kommen.

Im Vorhinein sei es entscheidend, sich kurzfristig über die aktuelle Lage zu informieren. „Wenn ein Brandgebiet die konkrete Reiseroute oder den Urlaubsort betrifft und dadurch etwa Anreise oder Aufenthalt erheblich gestört werden, kann das einen kostenlosen Rücktritt rechtfertigen“, so die Expertin.

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Wenn ein Brandgebiet die konkrete Reiseroute oder den Urlaubsort betrifft und dadurch etwa Anreise oder Aufenthalt erheblich gestört werden, kann das einen kostenlosen Rücktritt rechtfertigen.

ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner

Flughafengelände bei Individualreisen entscheidend
Bei Individualreisenden sei ein kostenfreier Rücktritt vom Flug nur dann möglich, wenn das Flughafengelände selbst betroffen sei. Ob die Unterkunft storniert werden könne, hänge vom jeweiligen nationalen Recht oder einer Kulanzlösung ab.

Auch die italienische Insel Sardinien kämpft derzeit gegen Waldbrände.
Auch die italienische Insel Sardinien kämpft derzeit gegen Waldbrände.(Bild: Vigili del Fuoco, Krone KREATIV)

Treten Naturkatastrophen oder extreme Wetterlagen erst vor Ort auf, müsse laut Pronebner bei Pauschalreisen der Veranstalter den Rücktransport organisieren und dafür aufkommen. Auch eine Rückerstattung eines Teils der Kosten sei möglich. Bei Individualreisen sollte mit der Reiseversicherung Absprache gehalten werden, ob für den konkreten Fall die Kosten für den Reiseabbruch übernommen werden, hieß es in der Aussendung.

Wer wegen gesperrter Flughäfen nicht nach Hause reisen könne, der habe Anspruch darauf, von Airlines oder Reiseveranstaltern betreut zu werden, etwa mit Mahlzeiten oder einer Unterkunft.

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