Bewährungsstrafe

Berufsschüler erpresste Lehrerin mit Intimfotos

Vorarlberg
16.12.2025 18:00

Mehr als einen üblen Scherz erlaubt hat sich ein Vorarlberger Lehrling mit einer Berufsschullehrerin. Über ein Fake-Profil bandelte der damals 22-Jährige mit der Frau an und erpresste sie später mit ihren Intimfotos. Der Fall wurde am Montag in Feldkirch (Vorarlberg) verhandelt.

Jeans, Hoodie, Sneakers und ein strahlendes Lächeln im Gesicht. Kaum zu glauben, dass dieser junge Mann zu so einer perfiden Tat fähig ist. Offensichtlich schon. Angeklagt ist der heute 23-jährige Lehrling wegen des Verbrechens der versuchten Erpressung. Sein Opfer: eine verheiratete Lehrerin an der Berufsschule.

Um mit ihr in Kontakt zu kommen, legte er im September letzten Jahres auf Instagram einen Fake-Account an. Als die beiden zu chatten beginnen, ahnt das Opfer die böse Absicht des Schreibers nicht. Und so werden die Chats immer vertrauter, intimer. Letztlich schafft es der Schüler sogar, ihr ein paar erotische Fotos zu entlocken.

Erpresser verlangte Kryptowährung
Wenige Tage später erpresst er die Frau damit nach dem Motto: Entweder du überweist mir 4700 Euro in Kryptowährung oder ich mache die pikanten Bilder öffentlich. Um noch mehr Druck aufzubauen, schreibt er dem Opfer, dass auch er erpresst werde. Die Lehrerin lässt sich jedoch nicht einschüchtern und handelt, indem sie Anzeige erstattet.

Wie bei seiner polizeilichen Einvernahme zeigt sich der Schüler auch im Prozess am Landesgericht Feldkirch reumütig. „Bereits einen Tag nach dem Erpressungsversuch habe ich den Account gelöscht und auch die Fotos“, berichtet der 23-Jährige. Im Übrigen habe er seither mehrmals versucht, mit der Lehrerin Kontakt aufzunehmen, um sich für seine Tat zu entschuldigen. Doch die hätte sich nie gemeldet.

Das einzige Lebenszeichen der Frau ist, dass sie 500 Euro Schmerzensgeld möchte – aufgrund des psychischen Ungemachs. Dem stimmt der junge Mann auch gleich zu. An einem Schuldspruch wegen des Verbrechens der versuchten Erpressung führt für Richterin Franziska Klammer dennoch kein Weg vorbei. Fünf Monate Haft auf Bewährung und 1260 Euro Geldstrafe lautet das nicht rechtskräftige Urteil.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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