Ein VfGH-Entscheid rückt rechtswidrige Klauseln wieder in den Fokus. Richtig spannend wird es aber erst mit den OGH-Urteilen im Herbst. Die „Krone“ hat sich angesehen, was die aktuelle Diskussion für Mieter bedeutet.
Um welche rechtswidrigen Klauseln geht es?
Nach Sammelklagen von Konsumentenschützern entschied der Oberste Gerichtshof, dass zahlreiche Klauseln in Mietverträgen ungültig sind. Dabei geht es um die Wertsicherung, also die automatische Erhöhung mit der Inflation anhand des VPI.
Bekommen daher alle mit einer solchen Klausel Geld zurück?
Nein. Rechtsanwalt Oliver Peschel betont, dass „in Individualverfahren die Judikatur wieder anders aussehen kann“. Der OGH sprach sein Urteil nach einer Sammelklage. Dabei sind die Höchstrichter aber besonders streng und nehmen die „verbraucherfeindlichste“ Auslegung einer Klausel an.
Die Rechtssprechung ist uneindeutig. Daran ändert auch das VfGH-Urteil nichts. Klarheit wird wohl im Herbst herrschen.
Rechtsanwalt Oliver Peschel
Bild: Oliver Peschel
Was bedeutet das neue Urteil des Verfassungsgerichtshofs für die Mieter?
Das ändert in erster Konsequenz einmal wenig. Der VfGH entschied nämlich „nur“, dass Gerichte solche Klauseln aufheben dürfen. „Alles andere wäre auch eine große Überraschung gewesen“, meint Peschel. Wirklich entscheidend werden dann die Urteile im Sommer.
Wann wird Klarheit herrschen?
Im Herbst wird der OGH feststellen, wie in individuellen Verfahren damit umzugehen ist. Das könnte dann tatsächlich entscheidend sein.
Sollte ich mir als Mieter das jetzt zurückklagen?
Ein Blick in den eigenen Mietvertrag schadet keinesfalls. Ohne Rechtsschutzversicherung ist es aber nicht unbedingt zu empfehlen, da die Judikatur eben sehr schwankend ist.
Was will die Regierung reformieren?
Die Regierung möchte erstens, rückwirkende Forderungen nur noch fünf Jahre zulassen. Zudem soll künftig Rechtssicherheit herrschen, indem ein gesetzlicher „Wertsicherungsindex“ geschaffen wird.
Betrifft das auch andere Verträge?
Das ist nicht klar, da es nicht ausjudiziert ist. Wegen ein paar Euro beim Handyvertrag bestreitet kaum jemand den Rechtsweg. Nervosität herrscht bei den Versicherern. Denn auch bei Krankenversicherungen könnten viele Klauseln rechtsunwirksam sein.
Die Regierung plant übrigens auch bei anderen „Dauerschuldverhältnissen“ rechtssichere Klauseln.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.