Umstrittene Klausel

Fragen und Antworten: Bekommen Mieter Geld zurück?

Wirtschaft
15.07.2025 15:37

Ein VfGH-Entscheid rückt rechtswidrige Klauseln wieder in den Fokus. Richtig spannend wird es aber erst mit den OGH-Urteilen im Herbst. Die „Krone“ hat sich angesehen, was die aktuelle Diskussion für Mieter bedeutet.

Um welche rechtswidrigen Klauseln geht es?
Nach Sammelklagen von Konsumentenschützern entschied der Oberste Gerichtshof, dass zahlreiche Klauseln in Mietverträgen ungültig sind. Dabei geht es um die Wertsicherung, also die automatische Erhöhung mit der Inflation anhand des VPI.

Bekommen daher alle mit einer solchen Klausel Geld zurück?
Nein. Rechtsanwalt Oliver Peschel betont, dass „in Individualverfahren die Judikatur wieder anders aussehen kann“. Der OGH sprach sein Urteil nach einer Sammelklage. Dabei sind die Höchstrichter aber besonders streng und nehmen die „verbraucherfeindlichste“ Auslegung einer Klausel an.

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Die Rechtssprechung ist uneindeutig. Daran ändert auch das VfGH-Urteil nichts. Klarheit wird wohl im Herbst herrschen.

Rechtsanwalt Oliver Peschel

Was bedeutet das neue Urteil des Verfassungsgerichtshofs für die Mieter?
Das ändert in erster Konsequenz einmal wenig. Der VfGH entschied nämlich „nur“, dass Gerichte solche Klauseln aufheben dürfen. „Alles andere wäre auch eine große Überraschung gewesen“, meint Peschel. Wirklich entscheidend werden dann die Urteile im Sommer.

Wann wird Klarheit herrschen?
Im Herbst wird der OGH feststellen, wie in individuellen Verfahren damit umzugehen ist. Das könnte dann tatsächlich entscheidend sein. 

So kann eine betroffene Wertsicherungsklausel aussehen.
So kann eine betroffene Wertsicherungsklausel aussehen.(Bild: Krone KREATIV/stock.adobe.com)

Sollte ich mir als Mieter das jetzt zurückklagen?
Ein Blick in den eigenen Mietvertrag schadet keinesfalls. Ohne Rechtsschutzversicherung ist es aber nicht unbedingt zu empfehlen, da die Judikatur eben sehr schwankend ist.

Was will die Regierung reformieren?
Die Regierung möchte erstens, rückwirkende Forderungen nur noch fünf Jahre zulassen. Zudem soll künftig Rechtssicherheit herrschen, indem ein gesetzlicher „Wertsicherungsindex“ geschaffen wird.

Betrifft das auch andere Verträge?
Das ist nicht klar, da es nicht ausjudiziert ist. Wegen ein paar Euro beim Handyvertrag bestreitet kaum jemand den Rechtsweg. Nervosität herrscht bei den Versicherern. Denn auch bei Krankenversicherungen könnten viele Klauseln rechtsunwirksam sein.

Die Regierung plant übrigens auch bei anderen „Dauerschuldverhältnissen“ rechtssichere Klauseln.

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