Causa Commerzialbank

Martin Pucher darf weiter daheim bleiben

Burgenland
08.07.2025 14:45

Ein neues Gutachten bescheinigt dem Verantwortlichen für die 700-Millionen-Pleite, bei der Tausende um ihr Vermögen gebracht wurden, weiterhin die Verhandlungsunfähigkeit. An seiner Stelle müssen sich Andere vor Gericht verantworten. Am Dienstag wurde eine Mitarbeiterin in Eisenstadt freigesprochen.

In diversen vergangenen Commerzialbank-Prozessen war von den Anwälten stets der Antrag gestellt worden, den aktuellen Gesundheitszustand von Ex-Boss Martin Pucher zu eruieren. Am Landesgericht Eisenstadt wurde nun verlautbart, dass am Montag ein Gutachten eingetrudelt ist, das dem Verantwortlichen für die 700-Millionen-Pleite der Bank weiter Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. Heißt:

Und wieder müssen Andere ihre Gesichter für das Mastermind hinhalten!

„Keine Erinnerung“
Wie etwa die fast 70-jährige ehemalige Buchhalterin, die auch im Vorstand saß. Pucher lässt zu dieser Causa schriftlich wissen: „Ich habe daran keine Erinnerung.“ Auf gut Burgenländisch könnte man es so interpretieren: Mir ist alles wurscht, Hauptsache, ich bleibe unbescholten.

Zwischen 2013 und 2017 hat die Commerzialbank Mattersburg nachweislich Weihnachtsfeiern von drei Polizei-Stationen im Bezirk gesponsert. Mit Beträgen von bis zu 600 Euro. „Pucher gab den Auftrag. Er duldete keinen Widerspruch. Was er verlangt hat, musste erledigt werden“, sagt die Angeklagte, die sich „nicht schuldig“ bekennt, aus den von ihr getätigten Verbuchungen Kapital bei der Polizei geschlagen zu haben.

„Er war ja der Krösus“
Vier pensionierte Inspektoren, die allesamt mit einer Diversion davongekommen sind, sagen aus, dass sie die Frau nicht kennen. Bleibt die Dienststelle Zemendorf. Der damals zuständige für die „Kaffeekassa“ meint: „Ja, jede Anfrage lief über sie. Aber sie musste immer nachfragen. Ich gehe also davon aus, dass Pucher sie beauftragt hat“, sagt der Mann. „Er war ja der Krösus.“ Wie viele tausend Euro er als Bankkunde nach der Bankenpleite verloren hat, will der Pensionist nicht sagen.

Im Zweifel wird die Dame freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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