18 Monate bedingt

Kärntner FPÖ-Politiker wegen Korruption verurteilt

Österreich
21.10.2013 15:05
Ein 67 Jahre alter FPÖ-Vizebürgermeister einer Kärntner Gemeinde ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Bestechung und Amtsmissbrauchs zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Laut Korruptionsstaatsanwalt Bernhard Weratschnig hatte der Politiker im Vorjahr für ein privates Grundstücksprojekt einen Amtssachverständigen herangezogen und zudem die Rechnung eines Vermessungsbüros unter Ausnutzung seiner Funktion um zwei Drittel drücken wollen. Der Angeklagte zeigte sich nicht geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Es geht eindeutig um Korruption", erklärte Staatsanwalt Weratschnig dem Schöffensenat um Richter Norbert Jenny. Der Angeklagte habe bei einem "geringen Einkommen" rund 800.000 Euro Schulden gehabt. Deshalb habe der Grundbesitzer ein großes Stück Grünland in Bauland umwidmen lassen wollen. Ein beauftragter Vermesser - der auch für die Gemeinde tätig war - legte einen Projektvorschlag vor. Der Entwurf gefiel dem Vizebürgermeister nicht, er verweigerte deshalb die Zahlung von 68.400 Euro.

"Ich werde sehen, dass für euch etwas weitergeht"
Was folgte, war ein Zivilprozess um die Forderung. In diesem Zusammenhang schaltete sich der SPÖ-Bürgermeister in die Causa ein und versuchte - laut Eigendefinition als "Mediator" - zwischen FPÖ-Politiker und Vermesser zu vermitteln. Im Zuge einer Aussprache am Gemeindeamt soll der Freiheitliche dem Vermessungsbüro dann sinngemäß folgenden Vorschlag unterbreitet haben: "Ihr senkt den Preis auf 20.000 Euro und ich werde sehen, dass bei der Gemeinde für euch etwas weitergeht."

Um sein privates Projekt weiterzutreiben, beauftragte der Lokalpolitiker in der Folge einem Amtssachverständigen mit einer Neuprojektierung. "Ich habe ihn privat beauftragt", gab der Angeklagte dazu an. Der Amtssachverständige sah das jedoch komplett anders. "Er ist als Vizebürgermeister an mich herangetreten", sagte der Zeuge. Deshalb habe er auch keine Rechnung gelegt.

Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch
Der Vizebürgermeister habe durch sein Verhalten gegenüber dem Amtssachverständigen Amtsmissbrauch begangen und die Gemeinde geschädigt, erklärte der Staatsanwalt. Im Fall mit dem Vermessungsbüro habe er eine Forderungsreduktion verlangt und somit das Verbrechen der Bestechlichkeit begangen.

Verteidiger Hans Georg Mayer versuchte seinen Mandanten als jemanden hinzustellen, der "unbedachte Äußerungen in einem Streitgespräch" getätigt habe. Zudem sei in der ganzen Causa "kein pflichtwidriges Amtsgeschäft" vorhanden, so Mayer in seinem Plädoyer.

Der Schöffensenat folgte nach relativ kurzer Beratung der Rechtsmeinung der Korruptionsstaatsanwaltschaft und verurteilte den Politiker. "Es soll nach außen deutlich gezeigt werden: wenn man als öffentlicher Mandatar solche Dinge macht, muss man mit Konsequenzen rechnen", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Ob er nun als Politiker zurücktreten werde, ließ er offen.

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