Juristen am Zug

U-Ausschuss: ÖVP und SPÖ prüfen FPÖ-Verlangen

Innenpolitik
29.05.2025 10:07

Das Verlangen der Freiheitlichen nach einem U-Ausschuss ist im Nationalrat eingebracht, nun sind die Juristen am Zug. Sowohl ÖVP als auch SPÖ lassen derzeit juristisch prüfen, ob der Untersuchungsgegenstand auch verfassungsgemäß ist, hieß es aus beiden Fraktionen zur APA. Möglich ist, dass das Verlangen im Geschäftsordnungsausschuss auf Ablehnung stößt und die FPÖ den Verfassungsgerichtshof mit einer Prüfung beauftragt. Ein Termin dafür steht bisher nicht fest.

Im von den Freiheitlichen verlangten Untersuchungsausschuss soll es einerseits um die Ermittlungen zum Tod des einstigen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek gehen, andererseits um die Coronamaßnahmen der Regierung. In beiden Fällen werfen die Freiheitlichen der Kanzlerpartei die Einschüchterung von Kritikern vor. Als große thematische Klammer soll dabei eine angebliche „Einschüchterung“ von Kritikern etwa durch das Innenministerium dienen.

Kaum inhaltliche Allianzen
Bereits in der von der FPÖ einberufenen Sondersitzung des Nationalrats haben so gut wie alle anderen Parteien die Bandbreite der Themen kritisiert, lediglich an der Causa Pilnacek zeigten sich die Grünen zumindest inhaltlich interessiert. Vor allem beim Corona-Kapitel orteten die meisten Fraktionen Verschwörungsthesen. Inhaltliche Allianzen sind also kaum abzusehen, die FPÖ konnte aber laut Minderheitsrecht den U-Ausschuss im Alleingang verlangen.

Der 2023 verstorbene Topjurist Christian Pilnacek sorgt noch immer für enormes Aufsehen.
Der 2023 verstorbene Topjurist Christian Pilnacek sorgt noch immer für enormes Aufsehen.(Bild: APA/APA Österreich Bild)

Trotz aller Kritik sieht die FPÖ in ihrem Verlangen sowohl die notwendige Vollziehung des Bundes als auch die Bestimmtheit und Abgeschlossenheit des Vorgangs sowie den direkten Zusammenhang in ihrem Verlangen gegeben. „Wir lassen sorgfältig prüfen, ob das der Verfassung entspricht“, so Andreas Hanger von der ÖVP. „Unsere Juristen schauen sich das im Detail an“, meinte auch Jan Krainer von der SPÖ auf APA-Anfrage.

Freiheitliche für Liveübertragung
Der Geschäftsordnungsausschuss entscheidet immer mit einfacher Mehrheit, Prüfungsmaßstab sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Untersuchungsgegenstand. Dafür kann der Ausschuss auch Sachverständige zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung einladen. Ändern darf er den Untersuchungsgegenstand nicht. Möglich ist aber auch, dass die FPÖ ihr Verlangen im Geschäftsordnungsausschuss selbst ändert, um nicht den VfGH befassen zu müssen.

Abseits davon bereiten die Freiheitlichen zum Thema eine weitere parlamentarische Initiative vor: Sie pochen weiterhin auf eine Liveübertragung der Befragungen von Personen öffentlichen Interesses in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

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