Nächstes Kapitel im Zoll-Streit: Nachdem ein New Yorker Gericht in der Causa gegen die Pläne des US-Präsidenten entschieden hatte, gab ihm das US-Bundesberufungsgesetz nun doch recht.
Ein US-Bundesberufungsgericht hat die umfangreichen Zölle von Präsident Donald Trump am Donnerstag wieder in Kraft gesetzt. Das Gericht prüfe erst einmal den Fall, hieß es in einer Verfügung. Die Parteien seien aufgefordert, weitere Stellungnahmen einzureichen. Trumps Regierung war zuvor rechtlich gegen die Entscheidung des Gerichts für internationalen Handel in New York vorgegangen.
Das hatte mit sofortiger Wirkung die meisten Zölle blockiert, mit denen Trump weltweit Handelspartner wie die Europäische Union und China zu Zugeständnissen zwingen will. Die betreffenden Zölle würden „aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt“, ordnete das Gericht an.
„Schamlos die richterliche Macht missbraucht“
Das Weiße Haus hatte auf die erste Entscheidung mit scharfer Kritik reagiert. Die Richter des Handelsgerichts hätten „schamlos ihre richterliche Macht missbraucht, um die Entscheidungsgewalt von Präsident Trump an sich zu reißen“, sagte Trumps Sprecherin Karoline Leavitt in der US-Hauptstadt Washington. Trumps Begründung für die Einführung der hohen Zölle sei „rechtlich einwandfrei“ und beruhe auf gesundem Menschenverstand, behauptete sie. Die Regierungssprecherin gab sich zudem optimistisch, den Fall vor Gericht zu gewinnen.
War die Entscheidung ein großer Rückschlag für Trumps aggressive Handelspolitik, ist die Anordnung des Berufungsgerichts nun ein erster Erfolg für den US-Präsidenten – aber nicht final. Der juristische Streit darüber dürfte aller Voraussicht nach den Weg durch die Instanzen nehmen. Es ist auch nicht der einzige laufende Rechtsstreit um Trumps Zölle. Letztlich könnte der aktuelle Fall vor dem Obersten Gerichtshof landen. Hier hat Trump die Mehrheit während seiner ersten Amtszeit aufgrund mehrerer Nachbesetzungen weit nach rechts verschoben.
Der mächtige Mann im Weißen Haus kann zudem versuchen, die Zölle auf Grundlage eines anderen gesetzlichen Rahmens zu verhängen. Trumps Sprecherin deutete an, dass dies eine Option für den Republikaner sei. Sollte er dies tun, ist es wahrscheinlich, dass dagegen wieder geklagt wird. Die Unsicherheit für Handelspartner, Verbraucher und Märkte dürfte also absehbar bestehen bleiben.
Kein Grund zur Ruhe für EU und andere Handelspartner
„Für die EU und andere Exporteure bietet das Urteil keinen Anlass zur Beruhigung“, hatte Laura von Daniels von der Stiftung Wissenschaft und Politik schon nach dem ersten Urteil betont. Sie verwies auf andere Gesetze neben dem Notstandsgesetz, die Trump nutzen könnte, um Zölle zu verhängen. „Dafür muss er den Kongress zwar beteiligen und die Umsetzung dauert dann etwas länger“, führte sie aus. Einmal eingeführt, würden die Zölle dann aber über viele Jahre erhalten bleiben. Die für Handelspolitik zuständige EU-Kommission will die Entscheidung des Berufungsgerichts zunächst nicht kommentieren. Sie verhandelt derzeit mit der US-Regierung über einen möglichen Deal zur gegenseitigen Aufhebung von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen.
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