Vier Jahre Ermittlungen. 30 Zeugen. Mehrere Tausend Seiten Ermittlungsakt. Eine Anklageschrift mit 108 Seiten. Zwölf aufsehenerregende Prozesstage. Über 600 Seiten Protokoll vom Prozess. Und das Ergebnis dieser Ermittlungen der Superlative? Eine Nullnummer.
Fünf Jahre nach der Aussage im U-Ausschuss feiert Sebastian Kurz einen symbolischen Sieg. Der Prozess wegen Falschaussage endete mit einer heftigen Watschn für die WKStA. Das sollte die Korruptionsjäger wachrütteln, ihre Energie in relevante Causae zu investieren. Denn auch die Bilanz im „Ibiza-Komplex“ ist bisher bescheiden.
Mit den überbordenden Ermittlungen gegen Kurz hat sich die WKStA zum Instrument der politischen Akteure gemacht, denen es im U-Ausschuss zunehmend nicht um Wahrheitsfindung geht. Vielmehr will man mit Anzeigen den politischen Gegner anpatzen.
Dieses Ansinnen ging zumindest auf. Die Ermittlungen lösten eine Medienlawine im In- und Ausland aus: allein 7700 Medienberichte in Österreich zur Falschaussage. Über 1500 Medienberichte in internationalen Medien.
Als wäre die Blamage nicht schon groß genug, lieferte die WKStA einen weiteren Fauxpas im Justizpalast. So schlugen die Oberstaatsanwälte vor, die Strafe von acht Monaten bedingt in eine Geldstrafe umzuwandeln. Es folgte eine kleine Nachhilfe-Lektion des Richtersenats für die WKStA. Und die lautete so: Nicht möglich – dafür braucht es das Einverständnis der Angeklagten. Ein Erfolgslauf sieht anders aus.
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