Haftstrafe verkürzt

Zu langes Verfahren: Drogendealer im Glück

Vorarlberg
21.05.2025 17:45

Das Oberlandesgericht Innsbruck revidierte im Falle eines serbischen Drogenbarons ein am Landesgericht Feldkirch gefälltes Urteil und verkürzte die Haftstrafe von 15 auf elf Jahre.

Der Senat begründete die Herabsetzung im Wesentlichen mit der Länge des Verfahrens, das drei Rechtsgänge dauerte. Dem Angeklagten und seiner Verteidigung könne dies nicht zugerechnet werden, hieß es. Ein Verstoß gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention – also das Recht auf ein faires Verfahren – lag demnach vor.

Ein weiterer Grund für die Herabsetzung der Haftstrafe durch das OLG war, dass das Erstgericht in Feldkirch eine in Serbien verhängte Vorstrafe in Höhe von acht Jahren und drei Monaten bei der Strafbemessung heranzogen hatte. Laut Feststellung des OLG geschah dies zu Unrecht, da das Urteil in Abwesenheit erfolge und der Senat folglich von einer Unbescholtenheit des Angeklagten hätte ausgehen müssen.

Serbe eine große Nummer in der Drogenszene
Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen 40-jährigen, in Vorarlberg wohnhaften Serben. Als Mitglied eines europaweit agierenden Drogenrings war dieser vor vier Jahren am Schmuggel und Verkauf von rund 455 Kilogramm Rauschgift im Wert von mehreren Millionen Euro beteiligt gewesen. Er wurde im Juni 2021 in seiner Wohnung im Bezirk Bregenz verhaftet. Doch der Mann schwieg eisern. Auch in sämtlichen Verhandlungen machte er vom Entschlagungsrecht Gebrauch.

Ein Gerichtsprozess in mehreren Etappen
Im ersten Rechtsgang hatte die Freiheitsstrafe im September 2022 noch 13,5 Jahre betragen. Wogegen die Verteidigung Berufung einlegte. Im Dezember 2023 wurde der Drogenschmuggler schließlich vom zuständigen Richter in Feldkirch zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt. Abermals berief die Verteidigung. Dieses Mal wegen vermeintlichen Verfahrensfehlern und der Strafhöhe. Zwar wurde auch dieses Urteil in zweiter Instanz aufgehoben und der Fall neu verhandelt, jedoch blieb die Strafhöhe unverändert. Weshalb die Verteidigung erneut Beschwerde beim OLG einlegte und Recht bekam.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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