Verbraucherschützer reichen bei der EU-Kommission eine offizielle Beschwerde wegen der Handgepäckgebühren mancher Fluggesellschaften ein. Sie fordern eine einheitliche Regelung in der EU.
Auf vielen Flügen fällt für Handgepäck ab einer bestimmten Größe eine zusätzliche Gebühr an. Verbraucherschutzgruppen möchten das nicht mehr hinnehmen. Fluggesellschaften würden ihre Kunden mit dieser Praxis ausbeuten, so der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC in Brüssel.
Sieben Fluggesellschaften betroffen
Konkret richtet sich die Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften – darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air. Diese erlauben die kostenlose Mitnahme eines kleinen Handgepäckstücks, das in der Regel unter den Sitz passen muss.
Der Dachverband verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Demzufolge dürfe für Handgepäck keine zusätzliche Gebühr erhoben werden, solange es „angemessene Vorgaben“ zu Größe und Gewicht erfülle. Wo genau diese Grenze liegt, ist in den EU-Regulierungen bis jetzt nicht geregelt.
Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Grenzen der angesprochenen Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Sie forderten die EU dazu auf, genauere Vorschriften einzuführen: So soll festgelegt werden, bis zu welcher Größe ein Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket zwingend beinhalten muss.
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