Kurioser US-Fall

Nachbarn mit Star-Wars-Schwert bedroht: Verhaftet!

Ausland
13.05.2025 13:08

„Durchgeknallt, er ist“ – würde Yoda wohl sagen. Ein Mann aus Nebraska muss sich wegen tätlichen Angriffs mit einer Waffe vor Gericht verantworten. Laut Polizeibericht soll Aidan Orion White seine Nachbarin und deren junge Tochter mit einem „Star Wars“-Lichtschwert attackiert haben.

White hatte den Krieg des Vorgartens begonnen, als er mit seinem grün leuchtenden, gut ein Meter langen Lichtschwert die siebenjährige Nachbarstochter geschlagen hatte. Laut der Gerichtsakten nur, weil diese mit anderen Kindern vor ihrem Haus spielte und ihm zu laut war. Durch das Schreien ihrer Kleinen alarmiert, kam Saundra Lunzmann hinausgerannt und konfrontierte den Möchtegern-Jedi Ritter lautstark.

In diesem Beitrag ist ein Bild des Angreifers zu sehen: 

Der bei „The Smoking Gun“ veröffentlichte Polizeibericht beschreibt, dass White daraufhin „ich habe darauf jetzt keinen Bock, geh zurück in dein verdammtes Haus“ gebrüllt habe. Als die Mutter eine Erklärung für den tätlichen Angriff auf ihr Kind verlangte, habe „Aidan sein Lichtschwert geschwungen und Lunzmann damit an ihrem rechten Arm und ihrer Schulter hart getroffen“. Die Waffe war zwar (natürlich) nicht wie im Science-Fiction-Film mit Laserklinge ausgestattet, „doch die harte Oberfläche aus Hartplastik und Metall hat bei beiden geschlagenen Opfern starke Schmerzen erzeugt“.

Verdächtiger muss in U-Haft bleiben
Als die alarmierte Polizei vor Whites Haustür erschien, entschuldigte dieser sich zuerst für sein „ungebührliches Verhalten“. Um dann über Lunzmann mit „profanen Worten herzuziehen“ und sogar zu drohen: „Diese Bitch und ihre fucking Tochter können sich auch im Zukunft auf Probleme mit mir gefasst machen!“ Der 25-Jährige wurde daraufhin verhaftet und sein Lichtschwert als Beweisstück von den Cops beschlagnahmt. White sitzt bis zu seinem Prozessbeginn am 3. Juni in Untersuchungshaft, weil er die 50 000 Dollar Kaution nicht zahlen kann. Der Haftrichter hat zudem angeordnet, dass beim Angeklagten ein psychiatrisches Gutachten erstellt wird.“

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