Passend zum Faschingdienstag beschäftigt sich die Kärntner Justiz mit ganz ungewöhnlichen Fällen: Zum einen landet ein zu neugieriger Pensionist auf der Anklagebank und stellt fest, dass er im schlimmsten Fall sogar in den Häfn muss. Und ein 84-Jähriger legt ebenfalls sein Schicksal in die Hände des ehrwürdigen Richters.
„Gustav 1 an Gustav 2“: So ähnlich werden Polizeifunksprüche zumindest in Liedern oder auf Kabarettbühnen dargestellt. Ein Kärntner Pensionist hatte nichts Besseres zu tun, als sich ein billiges Funkgerät zu kaufen, um bei der Exekutive mitlauschen zu können. Das ist aber kein Kavaliersdelikt!
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