Die Frau leidet seit 20 Jahren an einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie. Wie in der Verhandlung zu erfahren war, lebt sie bei ihrer Mutter, wobei die 75-Jährige als Zeugin das Zusammenleben als "unerträglich" schilderte. Ihre Tochter zeige keine Krankheitseinsicht, sei streitsüchtig und laufe oft schreiend und schimpfend durchs Grätzel.
"Wollte einfach Kontakt mit dem Baby aufnehmen"
Am 7. März wollte die Pensionistin die Kranke ins Spital bringen, da diese an jenem Tag nicht mehr zu bändigen war. An der Haustür trafen die beiden zufällig mit einer jungen Mutter zusammen, die gerade mit ihrer sieben Monate alten Tochter heimkehrte. Augenblicke später griff die 47-Jährige auch schon zum Feuerzeug. "Ich wollte einfach Kontakt mit dem Baby aufnehmen. Ich wollte, dass das Kind eine Reaktion zeigt, weil ich schon so lang keinen Kontakt zu einem Säugling mehr hatte", erzählte die 47-Jährige nun vor Gericht.
Auf die Frage des Vorsitzenden, weshalb sie dazu ein Feuerzeug verwendet hätte, erwiderte die Frau: "Feuer ist ein Symbol des Heiligen Geistes." Zum Glück geriet der Socken nicht in Brand. Der Mutter der 47-Jährigen gelang es, die Tochter noch rechtzeitig wegzustoßen. Diese habe dann noch ihre Haare anzünden wollen, aber auch das sei ihr nicht gelungen, berichtete die 75-Jährige.
Einweisungsantrag in Anstalt abgewiesen
Infolge ihrer Erkrankung war die 47-Jährige laut der Gerichtspsychiaterin zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsunfähig. Auf Basis dieser Expertise beantragte die Staatsanwaltschaft die Einweisung der nicht Schuldfähigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Obwohl die Sachverständige in der Verhandlung der Betroffenen eine "erhebliche Gefährlichkeit" bescheinigte und ähnliche Taten befürchtete, sollte diese nicht regelmäßig in einem engen Setting ein Medikamenten-Depot verabreicht bekommen, wurde der Unterbringungsantrag abgewiesen.
Dies sei aus rein rechtlichen Gründen geschehen, wie der Richter erläuterte: Für eine Einweisung wäre das Vorliegen einer mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung notwendig gewesen. Die von der Anklagebehörde angenommene versuchte absichtliche schwere Körperverletzung war nach Ansicht des Schöffensenats aber nicht gegeben. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
Ort der Unterbringung noch ungewiss
Ob die 47-Jährige, die bis zur Verhandlung im Sinne einer vorläufigen Anhaltung im Otto-Wagner-Spital untergebracht war, weiter dort bleibt oder zu ihrer Mutter zurückkehren kann, müssen die Ärzte nach dem Unterbringungsgesetz entscheiden. Das Strafgesetzbuch sei jedenfalls "nicht die geeignete Maßnahme", um auf das Vorgefallene zu reagieren, stellte der Richter abschließend fest.








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