Kein Amtsmissbrauch

Polizist legte bei Notruf von Bub (10) auf – Freispruch

Österreich
17.07.2013 13:17
Weil er den Notruf eines Zehnjährigen, der einen mutmaßlichen Kindesentführer melden wollte, nicht aufgenommen und das Telefongespräch zudem abrupt beendet hatte, hat sich am Mittwoch ein 56-jähriger Polizist wegen Amtsmissbrauchs vor dem Landesgericht Wien verantworten müssen. Da der Beamte an jenem Tag unter Herzproblemen litt und nach Ansicht des Schöffensenats kein Vorsatz vorlag, wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 56-jährige Niederösterreicher ist seit 20 Jahren bei der Polizei tätig und war in der Notrufabteilung der Landesleitzentrale stationiert. Laut Richterin ein "stressiger Job", den der Polizeibeamte trotz eines erlittenen Herzinfarkts, eines Bypasses und eines Herzschrittmachers verrichtete.

Bub von Polizist am Telefon abgewimmelt
Am 21. Jänner dieses Jahres war um 18.06 Uhr ein Notruf von einem Buben eingegangen. Beim Rodeln in Perchtoldsdorf sei ihm und seinen Freunden ein Verdächtiger aufgefallen, der versucht habe, einen Burschen der Gruppe zu entführen. Der Mann habe die Buben fotografiert und danach einen von ihnen angesprochen. "Komm' mit mir mit nach Hause und ich druck' dir die Fotos aus", habe der Unbekannte gesagt und laut Aussage des Zehnjährigen versucht, seinen Freund an der Kapuze zu packen.

Diesen Vorfall wollte der Bub dem Polizisten schildern, doch dazu kam es nicht. Der 56-Jährige wimmelte den Zehnjährigen hastig ab: "Geh, ruf in Perchtoldsdorf an!" Der junge Anrufer fragte daraufhin nach einer Verbindung dorthin, doch der Polizist legte einfach auf. "Und da war es auch schon aus", so der Zehnjährige im Prozess.

Beamter litt unter Herzproblemen und Übelkeit
Der angeklagte Polizist hatte laut seiner Aussage vor Gericht zum Zeitpunkt des Anrufs aufgrund seiner kardiologischen Probleme mit Übelkeit zu kämpfen und war deswegen bedingt aufnahmefähig. "Er war nicht in der Lage, dementsprechend zu reagieren", so Staatsanwältin Verena Lechner. Das Verhalten des Buben sei aber "mustergültig und perfekt" gewesen - "sogar besser, als man es von einem kleinen Kind erwarten kann", betonte Lechner.

Der Beamte kehrte nach dem abgewimmelten Anruf nach einer etwa zehnminütigen Pause an seinen Arbeitsplatz zurück und verrichtete seinen Dienst weiter, jedoch ohne den eingegangenen Notruf zu vermerken oder in anderer Weise darauf zu reagieren. Dazu ließ er sich weder krankschreiben, noch ging er zu einem Arzt oder sprach mit seinen Kollegen über seine Unpässlichkeiten, sondern führte den Dienst nach Vorschrift bis zu seiner Ablösung weiter fort.

Angeklagter: "Ich hoffe, du vertraust der Polizei"
"Eine Dienstverletzung liegt vor", so Richterin Christina Salzborn, aber ein Amtsmissbrauch sei aufgrund mangelnden Vorsatzes nicht nachweisbar. Nach Ansicht der Richterin mache der Angeklagte einen "glaubwürdigen und ganz guten Eindruck".

Auf Drängen der Staatsanwältin entschuldigte sich der 56-Jährige bei dem Buben. "Ich hoffe, du rufst das nächste Mal wieder 133 und vertraust der Polizei." Der Vorfall wird polizeiintern ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen.

Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, der Freispruch ist daher nicht rechtskräftig.

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