Der 13 Meter lange, tonnenschwere Lkw hatte auf der Kreuzung Raxstraße/Laxenburger Straße die Passantinnen erfasst, die ebenso Grünlicht hatten wie die zum Abbiegen eingeordneten Fahrzeuge. "Es ist grün geworden, dann sind wir losgegangen", schilderte die Mutter des getöteten Mädchens als Zeugin vor Gericht. Sie habe dann mit ansehen müssen, wie der Laster ihre Tochter niederstieß und überrollte. Sie habe verzweifelt versucht, das Kind unter dem Fahrzeug hervorzuziehen. Da sei der Lkw noch einmal angefahren, habe sie ebenfalls zu Boden gestoßen - "und dann habe ich bemerkt, wie meine Beine durchtrennt werden".
Mädchen erlitt tödliche Kopfverletzungen
Der 40 Jahre alten Frau mussten aufgrund ausgedehnter Quetschungen später beide Unterschenkel abgenommen werden. Erst nachdem sie aus der Intensivstation des Spitals entlassen wurde, erfuhr sie, dass ihre Tochter den Unfall nicht überlebt hatte. Das Mädchen hatte infolge des Zusammenstoßes eine tödliche Kopfverletzung erlitten, die laut gerichtsmedizinischem Gutachten aus dem Aufprall auf die Fahrbahn resultierte.
Die ums Leben gekommene 59-Jährige trug demgegenüber beim ersten Kontakt mit dem Lkw eine an sich nicht lebensbedrohliche Hüftverletzung davon. Sie wurde jedoch beim folgenden kurzen Anfahrtsmanöver, das sich der Lenker vor Gericht nicht erklären konnte, auf Höhe des Rumpfes überrollt. Sie hatte keine Überlebenschance.
Lenker: "Ich hoffe, dass Sie mir vergeben"
Der Angeklagte hatte sich beim Prozessauftakt dahingehend schuldig bekannt, "dass ich die Fußgänger nicht gesehen und niedergestoßen habe". Er entschuldigte sich bei den unter den Zuhörern anwesenden Angehörigen: "Es tut mir leid, was passiert ist, das schwere Unglück. Ich hoffe, dass Sie mir vergeben. Ich würde alles machen, um das ungeschehen zu machen."
"Ich werde ihm die Absolution nicht erteilen. Ich vermisse mein Kind so sehr", nahm die Mutter der Zwölfjährigen in ihrer Einvernahme darauf Bezug. Zum Unfall selbst wollte sie im Detail nichts sagen: "Es ist sehr fürchterlich für mich, darüber zu sprechen."
Strafe ist laut Richterin "nicht sehr streng"
Bei der Strafbemessung wurden zwei Sorgfaltsverstöße - das Übersehen der Fußgängerinnen und das teilweise Überrollen der Frauen, nachdem diese bereits niedergestoßen worden waren - und die mit zwei Toten und einer Schwerverletzten schweren Folgen erschwerend gewertet. Insofern sei die Strafe bei einem möglichen Strafrahmen von bis zu einem Jahr "nicht sehr streng", sagte die Richterin. Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit, die Anklägerin gab keine Erklärung ab.
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