Unfassbare Szenen haben sich am 19. Jänner in einem schmucken Einfamilienhaus in Oberberg am Inn (OÖ) abgespielt. Der 22-jährige Sohn soll seinen Vater (59) ermordet haben – mit zahlreichen Messerstichen. Am Dienstag wurde die Tat nachgestellt. Der Verteidiger hatte einen Lokalaugenschein beantragt.
Ein kalter Wind wehte vom Inn herauf. Fast auf den Tag genau elf Monate nach der schrecklichen Bluttat in Obernberg am Inn war der Angeklagte (22) am Dienstag zum ersten Mal zurück am Tatort, seinem Elternhaus. Angelastet wird dem mehrfach Vorbestraften der Mord an seinem Vater (59). Dieser hatte sich nach mindestens sieben Messerstichen noch zum Nachbarn geflüchtet, war dann am Weg ins Spital verblutet.
Geschworene sollten sich ein Bild machen
Obwohl sogar eine 3D-Darstellung des Hauses erstellt worden war, bestand Anwalt Andreas Mauhart auf einen Lokalaugenschein. „Damit sich die Geschworenen ein Bild machen können“, so der Verteidiger. Ein Bild von der Enge des Hauses und von dem Lärm der zwei Schüsse, die der Vater zuvor in Richtung des Sohnes abgegeben haben soll. Auch dazu hat Mauhart, der den 22-Jährigen pro bono, also gratis, vertritt, ein Gutachten in Auftrag gegeben, denn: „In der Anklage ist nur von Warnschüssen in die Luft die Rede, was gar nicht sein kann“, so der Anwalt.
Anwalt plädiert auf Notwehr
„Wir wollen nach wie vor einen Freispruch. Es könnte einer jener seltenen Fälle werden, wo bei einem Tötungsdelikt Notwehr angenommen wird. Hätte mein Mandant keine Gesichtstattoos und keine kriminelle Vorgeschichte, hätte es dieses Verfahren nie gegeben. Schließlich sieht es so aus, als hätte sein Vater ihn erschießen wollen.“
Weder Gutachterin Adelheid Kastner noch Staatsanwalt Alois Ebner dürfen über das laufende Verfahren sprechen. Darüber, wie es weitergeht, aber schon: „Beim nächsten Termin kommen Gutachten zur Schusswaffe, das psychologisch-psychiatrische und das gerichtsmedizinische zu den Stichwunden“, so Ebner. Weitergehen soll es im Frühjahr.
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