15 Jahre Haft

Junge Grazerin missbraucht: Mann (44) verurteilt

Österreich
23.05.2013 17:23
Ein 44-jähriger Deutscher ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte eine 15-Jährige entführt und vergewaltigt. Der Beschuldigte zeigte sich nicht geständig. Die Gutachterin bescheinigte ihm Zurechnungsfähigkeit und "hohe Gefährlichkeit". Der Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die junge Grazerin hatte sich mit dem 44-Jährigen aufgrund einer Annonce getroffen, weil sie für ihn als Babysitter arbeiten wollte. Doch er fuhr mit ihr nach Slowenien und verging sich dort zwei Mal an ihr. Erst ein Autounfall in der Obersteiermark verschaffte dem Mädchen die Möglichkeit, zu entkommen.

Der Angeklagte, der bereits 23 Jahre wegen sexueller Nötigung und diverser anderer Delikte in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher abgesessen hat, hatte sich unmittelbar nach der Tat geständig gezeigt.

"Im Prinzip nicht schuldig"
Bei der Verhandlung am Mittwoch sah dann aber alles anders aus. Er fühlte sich "im Prinzip nicht schuldig". Die 15-Jährige habe ihn gezwungen, mit ihr nach Kroatien zu fahren, was aber aufgrund des fehlenden Passes nicht gelang. "Sie drohte mit einer Anzeige wegen sexueller Belästigung und bei meinem Vorleben hätte ich keine Chance gehabt", so der Beschuldigte.

Dass er sein Handy abgeschaltet habe, um eine Peilung zu verhindern, leugnete der Mann ebenfalls. Die Mutter des Mädchens hatte noch angerufen, hörte das Mädchen weinen und eine Männerstimme, die das Abschalten des Telefons befahl. "Lügt die Mutter", fragte der Richter daraufhin. Der Angeklagte blieb jedoch unbeirrt bei seinen Angaben.

Im Auto war zudem die Schreckschusspistole gefunden worden, mit der er das Mädchen bedroht haben soll. Doch auch dafür hatte der 44-Jährige eine Erklärung. "Das ist ein Firmenwagen, die wird ein Vorgänger liegen gelassen haben", meinte der Angeklagte.

Höchststrafe verhängt
Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. "Er erniedrigt andere sexuell, um sich selbst stärker zu fühlen", schilderte die Gutachterin. 

Demzufolge stellte sie ihm auch eine sehr schlechte Prognose aus: Die Wahrscheinlichkeit betrage 90 Prozent, dass er in den nächsten zehn Jahren wieder ein Sexualdelikt begeht. Über den 44-Jährigen verhängte der Schöffensenat die Höchststrafe. Es habe keinerlei Milderungsgründe gegeben.

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