Dass Baumgartner seinen Wohnsitz aus steuerlichen Gründen in die Schweiz verlegt hat, ist bekannt. Im "Krone"-Interview (siehe Infobox) berichtete er, dass ihm die Finanz zuvor im Rahmen einer Betriebsprüfung den steuerschonenden Sportlerstatus aberkannt habe – und zwar auf mehrere Jahre rückwirkend. Bereinigt sei die Situation durch eine politische Intervention geworden. "Da habe ich mich an den Finanzstaatssekretär gewandt, und der hat das alles rückgängig gemacht, und ich war wieder Sportler", so Baumgartner. Als der Politiker aus dem Amt geschieden sei, "war die schützende Hand wieder weg", und die Finanz habe den Ball wieder aufgenommen. "Ich finde es eine Frechheit von der Finanzbehörde mir gegenüber, denn ich habe sehr viel Ansehen für Österreich gebracht", so Baumgartner. Daher sei er in die Schweiz gegangen.
Lopatka: "Habe nicht in Steuerverfahren eingegriffen"
Einen konkreten Namen nannte Baumgartner im "Krone"-Interview zwar nicht, Lopatka - heutiger Staatssekretär im Außenministerium - bestätigte allerdings den Kontakt mit dem Extremsportler. Demnach hat sich Baumgartner Anfang 2009 an den ÖVP-Politiker gewandt, der vor seiner Zeit im Finanzministerium (2008 bis 2011) auch Sportstaatssekretär war. In dessen Steuerverfahren in Salzburg eingegriffen habe er aber nicht, versichert Lopatka, auch habe er nichts "rückgängig gemacht": "Ich habe weder mit dem Finanzamt dort etwas zu tun gehabt, noch gibt es diese Möglichkeit."
Baumgartner habe sich vielmehr bei ihm beschwert, dass er von der Finanz unfair behandelt werde, weil ihm die steuerlichen Vorteile aus dem Sportlererlass - anders als etwa Skifahrern - nicht gewährt würden, sagt Lopatka. Er habe dem Extremsportler daher zugesagt, dass man diese Frage im Ministerium prüfen werde. Die Prüfung sei dann aber zu Ungunsten Baumgartners ausgefallen: "Weil über lange Zeit keinerlei nach außen hin ersichtliche sportliche Aktivitäten im Sinne des Sportlererlasses gesetzt wurden, waren die Fachleute der Meinung, dass er nicht unter diese begünstigte Regelung fallen kann."
Der Sportlererlass räumt Spitzensportlern seit 2000 einen privilegierten Steuerstatus ein. Sie müssen lediglich ein Drittel ihrer Einkünfte aus Preisgeldern und Werbeverträgen versteuern, womit ihr Steuersatz maximal rund 17 Prozent ausmacht. Bei normalen Steuerzahlern liegt der Spitzensteuersatz dagegen bei bis zu 50 Prozent.
Voraussetzung für den Sportlererlass ist allerdings, dass der betreffende Sportler "überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftritt". Dies war laut Lopatka bei Baumgartner während der Vorbereitung auf den Stratosphärensprung aber nicht der Fall: "Eine jahrelange Vorbereitung auf eine einmalige Sache kann man nicht als Sport (im Sinne der Verordnung, Anm.) betrachten."
"Einzelfälle werden grundsätzlich nicht kommentiert"
Ob Baumgartner eine Steuernachzahlung leisten musste, ist unklar. Lopatka betonte, mit "Detailfragen" des Steuerverfahrens nicht befasst gewesen zu sein. Zudem sei er bei Baumgartners letztem Anruf im Jahr 2012 bereits nicht mehr im Amt gewesen. Die Sprecherin des Finanzministeriums, Daniela Kinz, wollte zu dem Fall nichts sagen: "Einzelfälle werden grundsätzlich nicht kommentiert."
Parlamentarische Anfrage der Grünen an Fekter
Kogler interessiert insbesondere, ob es eine Weisung oder ein schriftliches Dokument des Finanzministeriums gibt, "wonach die Steuerbehörden vor Ort den Fall Felix Baumgartner anders als ursprünglich bewerten mussten". Außerdem will er wissen, ob Fekter ausschließen kann, "dass die 'schützende Hand' des Staatssekretärs auch weitere prominente Fälle vor dem Zugriff der Finanz schützte".
Finanzrechtler: "Sportlererlass ist verfassungswidrig"
Generelle Kritik am Steuerprivileg für Spitzensportler kommt indes vom Wiener Finanzrechtler Werner Doralt. Er hält den Sportlererlass für verfassungswidrig, weil er durch kein Gesetz gedeckt ist. Am ehesten wäre für Doralt noch eine begünstigte Besteuerung der im Ausland verdienten Preisgelder zulässig, keinesfalls aber die geringe Besteuerung der Werbeeinnahmen von Spitzensportlern. Diese seien nämlich "rein inländische Einkünfte" und müssten nach Ansicht des Experten auch normal versteuert werden. Gerade ein österreichischer Skifahrer habe nämlich keine Werbeeinnahmen aus dem Ausland: "Da kennt ihn ja keiner."
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