Fünf Kärntner wurden auf dem Weg zu einem Konzert in Wien ungewollt zu Schwarzfahrern. Dabei konnten sie eigentlich nichts dafür, wie auch der Ticketverkäufer schließlich zugeben musste.
Manchmal gelten Konzertkarten auch als Fahrschein für die öffentlichen Verkehrsmittel. Der entsprechende Hinweis fand sich jedenfalls auf den Tickets für den Auftrifft der Band Coldplay, die Daniela E. und vier Freunde gekauft hatten. Zum Ausdrucken seien diese nicht gedacht gewesen, wie die Kärntnerin schildert: „Die Karten ließen sich nur über die App des Ticketvertriebs aufrufen.“
Saftige Strafen
Auf dem Weg ins Wiener Prater-Stadion geriet die Gruppe am Tag des Konzerts Ende August in eine Fahrscheinkontrolle. „Die Kontrollore wiesen uns darauf hin, dass die Tickets nicht den ganzen Tag als Fahrschein gelten, sondern erst zwei Stunden vor Konzerteinlass.“ Es hagelte fünf Strafen à 115 Euro.
Kein Hinweis auf Zeitfenster
Frau E. wandte sich an den Ticketvertrieb, da in der App kein Hinweis auf die Gültigkeitsdauer zu finden gewesen sei. „Man verwies auf eine Information, die wir auf der Webseite nachlesen hätten können. Solche wichtigen Hinweise sollten doch am Ticket stehen oder als Anhang mitgeliefert werden.“
„Nicht ausreichend klar“
Das sah auch die Ombudsfrau so und hat bei oeticket nachgefragt. Dort musste man zugeben, „dass die Gültigkeitszeiträume in der früheren Darstellung in der App möglicherweise nicht ausreichend klar kommuniziert worden seien.“ Das habe man zwischenzeitlich angepasst, um Missverständnissen in der Zukunft vorzubeugen.
Strafe übernommen
Um die Unannehmlichkeiten für Frau E. und ihre Freunde auszugleichen, hat die Ticketfirma die Strafen fürs Schwarzfahren in Kulanz übernommen.
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