31-Jährige verurteilt

Scherenattacke: Opfer bittet um milde Strafe

Gericht
20.11.2024 15:21

Wie so oft ist auch in diesem Prozess ein eskalierender Beziehungsstreit Thema. In Wien griff eine junge Frau zur Schere und verletzte ihren Freund damit. Trotz Trennung ist der 34-Jährige vor Gericht sicher: „Sie hat das nicht mit Absicht gemacht.“ Und trägt so zu einem milden Urteil bei.

„Ich würde es als eine stürmische, aber auch sehr leidenschaftliche Beziehung beschreiben“, erklärt ein 34-Jähriger im Wiener Landl. Sein Ende nahm die holprige Liaison nach etwas über einem Jahr dann am Morgen des 28. September. „Sie hat mir vorgeworfen, dass ich mit einer anderen Frau unterwegs war.“

„Hab‘ nur herumgefuchtelt“
Im Streit griff die zierliche Serbin zu einer spitzen Küchenschere, versetzte ihrem mittlerweile Ex-Freund eine klaffende Wunde am Unterarm. Vor den Schöffen sagt die 31-Jährige nun handzahm: „Ich hab’ nur wild herumgefuchtelt.“ Was ihr Herr Rat nach Vorführen der Bilder nicht so recht glauben möchte: „Das ist eine Verletzung, die nicht durch Fuchteln entsteht.“

Zehn Jahre Haft drohen
Der Ansicht ist auch die Staatsanwaltschaft und wirft der Mandantin von Daniel Strauss versuchte absichtlich schwere Körperverletzung vor – es drohen bis zu 10 Jahre Haft. Deswegen saß die junge Frau wegen der Scherenattacke auch einige Zeit in Untersuchungshaft.

Anwalt Daniel Strauss verteidigt die 31-Jährige.
Anwalt Daniel Strauss verteidigt die 31-Jährige.(Bild: Zwefo)

Die große Überraschung: der wichtigste Entlastungszeuge ist das Opfer selbst. Schon vor dem Prozess schrieb er in einer E-Mail ans Gericht: „Sie hat das sicher nicht mit Absicht gemacht.“ Und auch in der Hauptverhandlung bittet er den Schöffensenat um ein mildes Urteil für seine Ex. Außerdem: „Für mich ist die Sache innerlich geklärt. Ich brauche auch kein Schmerzensgeld.“ Es bleibt bloß noch eine Narbe am linken Unterarm.

Pinken Glitzer-Taser illegal besessen
Also setzt es für die 31-Jährige nicht rechtskräftig fünf Monate bedingte Haft wegen einer einfachen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die junge Frau besaß nämlich auch einen pinken Taser, verziert mit Glitzersteinen – trotz aufrechtem Waffenverbot ...

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