Ein Wiener missachtete die Anweisungen eines Parkplatzeinweisers in St. Margarethen und fuhr auf den Burschen zu. „Ich musste zur Seite springen, sonst ...“
Eigentlich bereiste der 60-jährige Wiener am 23. August das Burgenland nur, um sich in der Oper im Steinbruch „Aida“ anzuhören. Gestern war er wieder da, und zwar in Eisenstadt, um sich am Landesgericht wegen Nötigung zu verantworten – kurz gesagt, er war an jenem Sommerabend zu faul gewesen, einen Fußmarsch von 300 Metern auf sich zu nehmen.
„Weitaus über Schrittgeschwindigkeit“
„Die Karten waren bei der Kassa hinterlegt, und gleich daneben ist ein Parkplatz.“ Blöd nur, dass der voll war und ihn ein Security-Mitarbeiter mittels Handzeichen aufforderte, nach rechts abzubiegen. Der Tesla-Fahrer ignorierte den 19-Jährigen und beschleunigte. „Er war weitaus über Schrittgeschwindigkeit unterwegs. Ich musste zur Seite springen. Wäre ich stehen geblieben, wäre ich vermutlich angefahren und womöglich verletzt worden.“
„Die Straße ist dort breit genug“
Der Angeklagte hatte freilich eine andere Version parat. „Ich fuhr in einer Kolonne, maximal mit 12 km/h. Er stand nicht mitten auf der Straße, die ist dort breit genug. Es waren sicher 20 oder 30 Zentimeter Platz. Ich konnte ihn mit einem leichten Schlenkerer nach rechts problemlos passieren. Es lag niemals eine Personengefährdung vor.“
Nach einem Funkspruch des Parkplatzeinweisers wurde der Wiener nächst der Kassa von einem Polizisten erwartet. „Ich habe mit einer Organstrafe gerechnet, die hätte ich auch bezahlt, weil ich eine Anweisung missachtet habe. Und jetzt stehe ich hier und weiß nicht recht, warum eigentlich.“
Die von der Richterin angebotene Diversion – 1800 Euro Geldbuße – nahm der Mann nach reiflicher Überlegung an.
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