Zu viele Zweifel

Rhino-Horn in Wien gestohlen: Ire (44) freigesprochen

Österreich
24.04.2013 15:12
Ein Ire ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf, am 8. November 2011 einem Tierpräparator in Meidling ein Rhino-Horn im Wert von 24.700 Euro geraubt zu haben, freigesprochen worden. Obwohl der 61-jährige Präparator den Angeklagten "hundertprozentig" als einen der beiden Täter wiedererkannt hatte, wurde der 44-Jährige im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Tierpräparator hatte das Nashorn-Horn im Wiener Dorotheum als Wertanlage ersteigert. Der 61-Jährige gab im Prozess an, nach der Versteigerung wiederholt von Englisch sprechenden Interessenten angerufen und nach dem Preis seines Rhino-Horns gefragt worden zu sein. Schließlich seien zwei Iren in seinem Geschäft aufgetaucht und hätten über den Preis verhandelt. Als er kurz telefonierte, sei er weggestoßen worden. Die Iren hätten das Horn ergriffen und damit das Weite gesucht.

Auf die Spur des Angeklagten kam die Polizei, weil dieser am 29. August 2011 - also knapp sechs Wochen vor der Tat - mit einem Landsmann zufällig in eine Verkehrskontrolle im oberösterreichischen Pasching geraten war. Die Beamten entdeckten im Fahrzeug ein zweites Nummernschild, weshalb die Männer, die behaupteten, in Österreich Flohmärkte nach Möbeln "abgrasen" zu wollen, als verdächtig vorgemerkt wurden. Es wurden vorsichtshalber auch Fotokopien ihrer Führerscheine angefertigt.

Ire in Italien festgenommen
Diese Bilder wurden später dem Wiener Tierpräparator vorgelegt, weil die Kriminalisten nach dem Rhino-Horn-Raub eine Verbindung zu den beiden Iren für möglich hielten. Prompt erkannte der beraubte Horn-Besitzer im jüngeren der beiden Männer eindeutig den zweiten Täter wieder. Der 44-Jährige wurde daraufhin mit europäischem Haftbefehl in Italien festgenommen, wo er zwei Monate in Auslieferungshaft verbrachte, ehe er nach Wien überstellt wurde. Bei einer späteren Gegenüberstellung identifizierte der beraubte Geschäftsmann den Iren neuerlich. 

Widersprüchliche Angaben
Der 44-Jährige beteuerte jedoch vehement seine Schuldlosigkeit. Tatsächlich wurden auch im Prozess Zweifel an der Version des Tierpräparators laut. So stimmte die Täterbeschreibung, die der Bestohlene abgab, nicht mit der eines weiteren Zeugen überein. Darüber hinaus hatte der Präparator im Ermittlungsverfahren einen Zigarettenstummel als Beweismittel vorgelegt und erklärt, diesen habe der Angeklagte in seinem Geschäft geraucht. 

Bei einer DNA-Untersuchung konnten jedoch keine Merkmale des verdächtigen Iren sichergestellt werden. Stattdessen wurden ausschließlich die genetischen Fingerabdrücke der Lebensgefährtin des Tierpräparators entdeckt. Für den Schöffensenat hatten sich in Summe "zu viele Zweifelmomente angehäuft", um den Angeklagten für schuldig zu befinden.

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