"Ihm geht es immer nur um die Optimierung der eigenen Befindlichkeit, andere werden dabei nicht mitgedacht. Er orientiert sich nicht an Regeln und Normen, sondern nur an sich selbst", analysierte die Psychiaterin den Angeklagten. Außerdem sei er mit seiner eigenen Lebenssituation massiv unzufrieden gewesen.
Gerichtsmediziner Walter Rabl stellte indes fest, dass die 49-jährige Bankerin an einer Rauchgasvergiftung gestorben sei. Vermehrte Rußspuren im Bereich der Nase und des Mundes würden außerdem darauf hindeuten, dass das Opfer noch nach Entzündung des Fahrzeuges geatmet hatte. "Quetschungen an beiden Unterarmen und ihre Position im Auto legen nahe, dass das Opfer betäubt und danach von jemanden ins Auto gesetzt und angeschnallt wurde", erklärte Rabl.
Handy nahe Tatort geortet
Der Angeklagte hatte beteuert, mit der Bankerin im Vorfeld vereinbart zu haben, einen Goldraub vorzutäuschen, um zu Geld zu kommen und auf Mallorca ein neues Leben zu beginnen. Die als Zeugin geladene Tochter der 49-jährigen Frau hatte diese Aussage jedoch bezweifelt. "Meine Mutter wäre niemals von zu Hause weggegangen. Sie wäre niemals nach Mallorca gezogen", meinte sie.
"Ich selbst war niemals am Tatort", meinte der Angeklagte. Ein Zeuge berichtete jedoch, zum Tatzeitpunkt in einiger Entfernung am Tatort vorbeigefahren zu sein und mindestens zwei Personen gesehen zu haben. Auch die Auswertung der Telekommunikationsdaten habe ergeben, dass sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zumindest in der Nähe des Tatortes aufgehalten hatte. "Sein Handy war kurz vor der Tat mit einem Funkmasten verbunden, der auch den Bereich des Tatortes versorgt", erklärte der als Zeuge geladene Chefinspektor.
Urteil soll Anfang Mai fallen
Dem angeklagten Ex-Polizisten wird zur Last gelegt, die Bankangestellte am 15. März 2012 in Wiesing vorsätzlich getötet zu haben, indem er sie zunächst mit Chloroform betäubte, mit Benzin übergoss und schließlich das Auto, in dem sie saß, mit zwei Signalfackeln in Brand setzte. Als Motiv sieht die Anklagebehörde acht Goldbarren im Wert von 333.388 Euro. Diese waren vorerst weiterhin unauffindbar. Dem Angeklagten droht im Fall eines Schuldspruchs lebenslange Haft. Der nächste Prozesstermin wurde für den 2. Mai angesetzt, das Urteil wird für den 3. Mai erwartet.
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