Eine Änderung des Tiroler Landespolizeigesetzes bringt sexuelle Freiheiten für Menschen mit Behinderungen. Laut der zuständigen Sicherheits-Landesrätin (ÖPV) werden beispielsweise Dienstleistungen Zuhause und in Pflegeeinrichtungen erlaubt. Die „Krone“ kennt weitere Details.
„Sexualität ist ein zutiefst menschliches Bedürfnis. Jeder Mensch hat das Recht auf eine sexuelle Selbstbestimmung, ob mit oder ohne Behinderung“ – die Vertreter des Österreichischen Behindertenrates bringen es auf den Punkt. Doch in Tirol sind Hausbesuche und die Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderungen verboten – die „Krone“ berichtete ausführlich darüber. Im Februar 2022 betonte etwa LH Anton Mattle (ÖVP): „Im Zuge der Sexualbegleitung müssen wir uns die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ansehen. Ob man dies in einem Landespolizei- oder Sozialgesetz regelt, ist aktuell Teil der Gespräche.“
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