Eine blutige Auseinandersetzung am Wiener Reumannplatz ist keine Seltenheit. Vor Geschworenen teilen sich nun Vater und Sohn die Anklagebank. Der 22-jährige Tschetschene soll zwei Syrer niedergestochen, sein Vater ihm dabei den Rücken freigehalten haben. „Ich wollte irgendwie an ihnen Rache nehmen. Da stech‘ ich halt zu“, so der Erstangeklagte. Am Freitagabend dann der Paukenschlag: Das Verfahren muss zur Gänze wiederholt werden.
Wieder einmal Tatort Reumannplatz: Am 1. März kam es in Wien-Favoriten zu einer – von vielen – Messerstechereien. Auf der Anklagebank im Landesgericht der Bundeshauptstadt sitzen nun zwei Tschetschenen – ein Vater und sein Sohn. Beiden wird zweifacher Mordversuch vorgeworfen.
Konflikt am Nachmittag provozierte Stich
Hintergrund dürften die eskalierenden Bandenkonflikte an dem Brennpunkt sein. Der 22-jährige Erstangeklagte konkretisiert: „Bei der U-Bahn-Station Reumannplatz hat mich ein Junge gefragt, ob ich Stoff haben will. Ich geb‘ zu, ich hab‘ auf nicht schöne Art gesagt, dass er sich schleichen soll.“ Der junge Syrer habe sich jedoch keinen Zentimeter bewegt und angefangen, den Älteren zu provozieren. „Dann hat er mich einfach eingesprüht mit Pfefferspray“, so der Angeklagte.
Ich wollte irgendwie an ihm Rache nehmen. Ich sag‘s wie‘s ist. Ich hab‘ einfach hingestochen, ohne daran zu denken, wo das hingeht.
Der 22-jährige Erstangeklagte
Das war aber nicht der Zeitpunkt, an dem es zu der beinahe tödlichen Auseinandersetzung kam. Etwas später habe er die verfeindete Bande zusammen mit seinem Vater wieder aufgesucht, klagt die Staatsanwaltschaft an. „Beide Angeklagten haben ihre Klappmesser gezogen und diese aufschnappen lassen.“ Der 22-jährige Tschetschene gibt zu: „Ich wollte irgendwie an ihm Rache nehmen. Ich sag‘s wie‘s ist. Ich hab‘ einfach hingestochen, ohne daran zu denken, wo das hingeht.“
Das Messer traf das erste Opfer in die Brust, verletzte es lebensgefährlich. Und dann gab es noch ein zweites Opfer: Auch einem weiteren jungen Syrer stach der Erstangeklagte in den Oberkörper. „Dass er sich näherte, hat mir Angst gemacht. Da stech ich halt zu.“ Der Tatbeitrag des Vaters: Er habe die restlichen „Jungs“ davon abgehalten, den Opfern zu Hilfe zu eilen.
Verteidiger Florian Kreiner versucht das im Doppelmordversuchsprozess zu relativieren: „Uns stehen bedauerlicherweise keine Videoaufnahmen des Vorfalls zur Verfügung. Die Anklage basiert also auf den Aussagen der Opfer.“ Und zu denen hat sein jüngerer Mandant klare Worte: „Die Jungs sind am Reumannplatz bekannt wegen keinen guten Sachen.“
Richter mit Urteil der Geschworenen nicht einverstanden
Am Freitagabend dann der Paukenschlag: Die Geschworenen folgen der Linie der Verteidigung und sprechen den Erstangeklagten wegen absichtlich schwerer Körperverletzung schuldig. Einen Tötungsvorsatz sehen sie aber nicht – genau wie beim Zweitangeklagten.
Mit diesem Urteil sind die Berufsrichter allerdings nicht einverstanden. Sie setzen den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus. Heißt: Das Verfahren muss zur Gänze wiederholt werden! Der 22-Jährige bleibt in U-Haft, sein Vater wurde nach der Verhandlung mangels dringenden Tatverdachts enthaftet.
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