Ein psychisch kranker Mann fühlte sich durch zwei sich unterhaltende Teenager gestört und schlug mit einem Baseballschläger auf ein 15-jähriges Mädchen ein. Am Mittwoch musste er sich dafür am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten.
An die Geschehnisse vom 11. Mai vor seiner Wohnung in Dornbirn kann sich der Betroffene noch weitestgehend erinnern. Aufgrund einer vorausgegangenen Auseinandersetzung mit einem Hundehalter im Schwimmbad sei er schon gereizt gewesen. Den Rest gegeben hätten ihm dann am Abend die beiden Teenager, die sich unterhalb seiner Wohnung laut unterhielten.
Erst habe er sie aufgefordert, zu verschwinden. Doch stattdessen hätten sie sich erst recht unter seinen Balkon gestellt, weitergeredet und zudem ihre Handys laut gestellt, so der 42-Jährige. „Mir ist dann einfach die Zündschnur gerissen!“
Der Wütende greift zum Baseballschläger und schlägt auf eines der Mädchen ein. Neben Abschürfungen und einer schweren Gehirnerschütterung erleidet die 15-Jährige einen Bruch des sechsten Halswirbels. Mit dem Schrecken davon kommt ihre Freundin, die gerade noch fliehen kann.
Eigentlich bin ich ein ganz umgänglicher und rücksichtsvoller Mensch. Ich spiele schon seit 30 Jahren Fußball und hab noch nie jemandem wehgetan.
Der Angeklagte vor Gericht
Angeklagter leidet an Schizophrenie
Als die Polizei kurz darauf beim Angreifer vorstellig wird, streitet er die Tat zunächst ab und behauptet, seine Wohnung gar nicht verlassen zu haben. Der Mann wird kurz darauf ins LKH Rankweil überstellt und untersucht. Dort stellt sich heraus, dass der Betroffene seit frühester Jugend nicht nur an Epilepsie, sondern auch seit 15 Jahren an Schizophrenie leidet.
Weshalb Gutachter Reinhard Haller ihm auch eine Schuldunfähigkeit attestiert. So habe der 42-Jährige die Tat in einem Dämmerzustand begangen, was auch die Erinnerungslücken erkläre.
Einweisung in eine Anstalt
Im Prozess zeigt sich der Angreifer sichtlich schockiert über seinen damaligen Ausraster und sagt über sich: „Eigentlich bin ich ein ganz umgänglicher und rücksichtsvoller Mensch. Ich spiele schon seit 30 Jahren Fußball und hab noch nie jemandem wehgetan.“
Tapfer nimmt am Ende der Verhandlung das noch sichtlich mitgenommene Opfer die Entschuldigung des Angreifers an. Das Gericht folgt dem Antrag des Staatsanwaltes auf Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Wofür sich der Betroffene bedankt, wohl in der Hoffnung, irgendwann wieder ein „normales Leben“ führen zu können. Das Urteil ist rechtskräftig.
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