Ein Vorarlberger hatte seine Frau und die gemeinsame Tochter geschlagen und mit dem Tod bedroht. Gegenüber dem Kind soll er zudem auch sexuell übergriffig geworden sein. Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Es geht um den Tatzeitraum Mitte 2019 bis Anfang 2024: Laut Vorwurf des Staatsanwaltes hatte der Angeklagte Frau und Tochter immer wieder misshandelt, indem er sie an den Haaren riss, Faustschläge und Ohrfeigen austeilte und den Opfern wiederholt mit dem Umbringen drohte. Was der Beschuldigte, der seit ein paar Jahren an einer Persönlichkeitsstörung leidet, bestreitet – beziehungsweise behauptet, die Taten nicht absichtlich begangen zu haben. Er habe damals eben unter massivem Alltagsstress gelitten.
„Das hat sie falsch verstanden“
Den Vorwurf, einmal seiner minderjährigen Tochter befohlen zu haben, sich mit Unterwäsche und einem dünnen Nachthemd bekleidet auf seinen Schoß zu setzen und sie anschließend am Po gestreichelt und dabei eine Erektion bekommen zu haben, bestreitet der Kindesvater ebenfalls vehement: „Das hat sie völlig falsch verstanden.“
Geistig sichtlich beeinträchtigt
In der Verhandlung am Mittwoch ist der bislang Unbescholtene zwar recht redselig, dennoch fällt es ihm sichtlich schwer, die Fragen der Richterin konkret zu beantworten und Zusammenhänge herzustellen. Diese Lücken führt Gerichtsgutachter Reinhard Haller auf die starke geistige Beeinträchtigung des Angeklagten zurück, weshalb von einer nur eingeschränkten Schuldfähigkeit auszugehen sei.
Schmerzensgeld für Opfer
Der Prozess endet schließlich mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage. Aufgrund der eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit des Delinquenten kommt dieser aber mit einer gänzlich bedingten Haftstrafe von 18 Monaten davon. Den beiden Opfern spricht die Frau Rat jeweils ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro zu. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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