„See-Chef“ vor Gericht

Wasserpegel gesenkt: Frosch-Paradies gefährdet?

Tirol
24.07.2025 06:00

Weil er den Wasserspiegel „seines“ Sees zu weit abgesenkt und damit den Amphibien-Laich gefährdet haben soll, musste sich am Mittwoch ein 61-jähriger Tiroler in Innsbruck vor Gericht verantworten. Doch der Mann stellte seine Schuld vehement in Abrede.

Der kleine See im Bezirk Innsbruck-Land ist nicht nur bei Badegästen im Sommer beliebt, sondern auch bei Grasfröschen und Erdkröten ein gern benutzter Laichplatz. Diese Amphibien soll der 61-Jährige aber erheblich gefährdet haben.

Wasserspiegel um mehr als 20 Zentimeter abgesenkt
Der Vorwurf seitens der Staatsanwaltschaft, die den Mann durchaus in Rage brachte: Er soll den Wasserspiegel des Kunstsees ohne Zuziehung eines Amphibien-Experten um mehr als die vorgeschriebenen 20 Zentimeter haben absenken lassen. Der Tiroler, der die Betriebs-GmbH rund um das Ferien- und Froschparadies seit 1996 als Geschäftsführer leitet, stellte seine Schuld vor Richter Norbert Hofer lautstark und vehement in Abrede.

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Das machen wir jedes Jahr für die Reinigung.

Der Angeklagte vor Gericht

Der Grund für die Wasserspiegelabsenkung: „Wir machen das Jahr für Jahr, um Wartungs- und Reinigungsarbeiten vorzunehmen.“ Der Zweck dahinter: „Wir reinigen den See beispielsweise von Unrat wie Glasflaschen oder Ähnlichem.“

Der Geschäftsführer des Sees musste in Innsbruck vor Gericht Platz nehmen.
Der Geschäftsführer des Sees musste in Innsbruck vor Gericht Platz nehmen.(Bild: Stegmayr Markus)

Diesbezüglich gebe es auch einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft, der die Details dazu genau regle, um den Amphibienbestand eben nicht zu gefährden. „Der See wird bereits abgesenkt, bevor die Amphibien laichen“, erklärte er.

Umwelt nicht vorsätzlich gefährdet
Richter Hofer entschied sich schließlich für einen „Freispruch im Zweifel“. „Sie kommen den Auflagen im Großen und Ganzen nach“, argumentierte er. Die Frösche und damit die Umwelt habe er also nicht vorsätzlich gefährdet.

Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

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