Als seine Frau verstarb, wuchs einem Veterinär-Mediziner alles über den Kopf. Er schaffte es nicht mehr, Proben von Schlachttieren untersuchen zu lassen – nun musste er sich vor Gericht wegen Amtsmissbrauch verantworten.
Es sind dramatische Umstände, die einen gebürtigen Wiener Tierarzt (64) in der Steiermark vor Gericht brachten: „Ich bin selbstständig. Meine Frau hat mich immer unterstützt, wurde dann aber schwer krank. Arbeit, Haushalt, Pflege und Bürokratie haben mich überfordert, irgendwann ist mir alles über den Kopf gewachsen“, schüttet der Mann vor Richterin Sabine Anzenberger, die dem Schöffensenat vorsitzt, und Staatsanwältin Christina Eixelsberger sein Herz aus.
An der Tat gibt es nichts zu beschönigen. Der Tod seiner Frau hat meinen Mandanten einfach völlig überfordert und gräbt immer noch in ihm.
Verteidiger Peter Haslinger
Eigentlich wurde er von Amts wegen bestellt, um Trichinen-Proben von Schlachtschweinen zu nehmen. Trichinen sind Parasiten, die nach dem Verzehr von Fleisch beim Menschen zu Wurmerkrankungen führen können. In 355 Fällen reichte er diese Proben aber nicht ein, sondern ließ die Landwirte im Glauben, dass ihr Fleisch in Ordnung sei, wodurch es auch zum Verkauf freigegeben wurde. „Gott sei Dank ist dadurch nichts passiert“, sagt die Staatsanwältin.
Sieben Monate bedingt, 3600 Euro Geldstrafe
Der Amtsmissbrauch ist für den Schöffensenat jedoch klar erwiesen. Der Tierarzt wird zu sieben Monaten bedingter Haft und 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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