Paket beschlossen

Schulschwänzen kann künftig teuer kommen

Österreich
05.03.2013 12:55
Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat ihr Maßnahmenpaket zum Schulschwänzen beschlossen. Es soll am 1. September und damit rechtzeitig zum kommenden Schuljahr in Kraft treten. Erstmals wird festgelegt, wann eine Schulpflichtverletzung vorliegt. Für den Umgang mit Schulschwänzern gibt es nun einen Stufenplan zur Einbindung von Lehrern, Beratern, Schulaufsicht und Jugendhilfe. Nutzen all diese Schritte nichts, müssen Eltern Verwaltungsstrafen von bis zu 440 Euro zahlen - doppelt so viel wie bisher.

Künftig liegt dann eine Schulpflichtverletzung vor, wenn ein Schüler fünf Tage bzw. 30 Stunden pro Semester oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt fehlt. Der fünfteilige Stufenplan sieht in diesem Fall zunächst ein verpflichtendes Gespräch zwischen Schüler, Eltern und Lehrer vor, bei dem weitere Schritte zur Verbesserung der Situation vereinbart werden.

Verwaltungsstrafen sollen "Zukunftsraub" verhindern
Nutzt dies nichts, werden die Schulleitung und schulinterne Berater (Schulpsychologen etc.) hinzugezogen, in weiterer Folge dann auf Stufe drei die Schulaufsicht, welche die Eltern über die Folgen von Schulpflichtverletzungen informiert. Auf Stufe vier wird bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die Jugendhilfe eingeschaltet. Bleibt all das ohne Ergebnisse, drohen schließlich Verwaltungsstrafen von bis zu 440 Euro.

Ziel des Gesetzespakets ist "Hilfe, Motivation und nachhaltige Bekämpfung der Ursachen von Schulpflichtverletzung", erklärte Unterrichtsministerin Claudia Schmied. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz setzt darauf, mit Maßnahmen wie der Verdoppelung der Geldstrafen dem "Zukunftsraub", wenn Eltern ihre Kinder am Schulbesuch nicht aktiv unterstützen oder gar hindern, entgegenzuwirken. Für Familienminister Reinhold Mitterlehner geht es bei der Reform vor allem um eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe sowie um die gezielte Unterstützung der Eltern.

Erwachsenen soll Zugang zu Berufsschulen erleichtert werden
Neben dem Maßnahmenpaket zu Schulpflichtverletzungen haben Schmied und Mitterlehner bei einem gemeinsamen Ministerratsvortrag auch ihre Pläne für eine Öffnung der Berufsschulen für junge Erwachsene vorgestellt. Damit sollen jährlich bis zu 3.000 junge Erwachsene "eine neue Chance zum Nachholen ihrer Bildungsabschlüsse" bekommen.

Die Novelle von Schulorganisations- und Berufsausbildungsgesetz soll jenen, die im "zweiten Bildungsweg" oder nach abgebrochener Lehre eine Lehrabschlussprüfung machen wollen, den Besuch der Berufsschule als ordentlicher Schüler ermöglichen. Derzeit können die Betroffenen nur als außerordentliche Schüler eine Berufsschule besuchen, sie haben dadurch allerdings keinen Anspruch auf einen Schulplatz und verlieren auf der Suche danach Ausbildungszeit.

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