Die minderjährige Tochter einer Neurochirurgin soll dem Patienten Gregor R. bei einer Not-OP an der Grazer Uniklinik wie berichtet den Kopf aufgebohrt haben. Jetzt steht neben schwerer Körperverletzung auch noch Kindeswohlgefährdung im Raum. Zudem könnten weitere Kündigungen ausgesprochen werden.
Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe beträgt die Strafdrohung für schwere Körperverletzung. Genau das steht laut Anwalt Peter Freiberger im Raum. Er vertritt Gregor R., der am 13. Jänner 2024 an der Grazer Uniklinik nach einem Forstunfall notoperiert wurde. Die 13-jährige Tochter einer Neurochirurgin soll dabei seinen Schädel aufgebohrt haben – wir haben am Sonntag darüber berichtet.
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