Regeln fürs Grünland

Mit neuem Gesetz sind Deals wie in Aigen passé

Salzburg
12.08.2024 06:00
Mehr als eine Million Euro für ein Grundstück in bester Lage ohne Kontrolle. Das geht mit dem neuen Grundverkehrsgesetz nicht mehr.

Es ging um ein Millionengeschäft am Fuße des Gaisbergs. In bester Lage im Nobelbezirk Salzburg-Aigen. Wie von der „Krone“ berichtet, hat die Grundverkehrskommission zumindest einem kleinen Teil des Geschäfts einen Riegel vorgeschoben. Dabei ging es um knapp 8000 Quadratmeter Wald direkt am Gaisberg. Der Preis war erheblich zu hoch, der Käufer kein Landwirt.

Der Verkauf eines echten Filetstücks in bester Lage um mehr als eine Million Euro schaffte es aber gar nicht zur Grundverkehrskommission. Denn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am 23. Februar 2023 galt noch das alte Grundverkehrsgesetz. Und das sah gewisse Zonen vor, die vom Gesetz ausgenommen waren – so wie eben Teile von Salzburg-Aigen.

Die neue, landesweite Kommission durchleuchtet Grünlandgeschäfte. (Bild: EXPA/ JFK)
Die neue, landesweite Kommission durchleuchtet Grünlandgeschäfte.

Käufer und Verkäufer nutzten das aus. Fünf Tage, bevor das neue Gesetz ohne Ausnahmezonen in Kraft trat, schlossen sie den Millionen-Deal ab. Bei einem Abschluss ab März 2023 hätte das Geschäft der neuen, landesweiten Grundverkehrskommission vorgelegt werden müssen. Inzwischen bestätigt auch die größte Oppositionspartei, dass das neue Gesetz funktioniert.

„Insgesamt kann man schon sagen, dass sich einiges zum Guten verändert hat“, kommentiert SPÖ-Grundverkehrssprecherin Karin Dollinger. Mittlerweile liegt auch der erste Grundverkehrsbericht des Landes vor. Von 184 überprüften Geschäften wurde bei 65 die Zustimmung versagt. Nur zwei Beschwerden dagegen waren vor dem Landesverwaltungsgericht erfolgreich. „Das ist ein deutlicher Beleg für die qualitativ hochwertige Arbeit im neuen Referat Grundverkehr“, sagt der zuständige Landesrat Martin Zauner (FPÖ).

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