Der Angeklagte (20) ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt: Wegen Terror-Propaganda fasste er eine teilbedingte Strafe aus, zuletzt setzte es noch nicht rechtskräftige fünf Jahre Haft wegen eines Sexualdelikts. Nun sitzt er wieder vor Gericht: wegen eines Verkehrsunfalls. Einsicht zeigte er wenig.
Der gebürtige Pongauer ist arbeitslos, lebt bei seinen Eltern und fährt einen Porsche Cayenne, Baujahr 2010. Angemeldet ist der Wagen auf die Mama, gekauft hat er ihn aber selbst vor ein paar Monaten um 12.000 Euro, wie er dem Richter erklärt: „Ich nutze das Auto“. Vermögen oder Schulden will er aber keine haben.
Dabei hat er erst vor wenigen Monaten, im Herbst 2024, einen auf seinen Papa angemeldeten BMW X5 zu Schrott gefahren: durch einen schweren Verkehrsunfall. An jenem 19. September wollte eine 75-jährige Salzburgerin in der Stauffeneggstraße in Salzburg-Liefering mit ihrem VW Polo links abbiegen. „Die Frau war im Schritttempo unterwegs, es hat sich schon gestaut. Das hat jeden aufgeregt, deshalb hab’ ich überholt“, schildert der Angeklagte und betont mehrfach, dass die Kollision „keine Absicht“ war.
75-Jährige: „Eine Sekunde später und ich wäre tot“
Durch den Unfall infolge des riskanten Überholmanövers wurde die Seniorin verletzt und ihr Auto schwer beschädigt. Auch der BMW war ein Totalschaden. Zudem lastete ihm die Staatsanwaltschaft neben grob fahrlässiger Körperverletzung auch die Gefährdung weiterer Menschen an: nämlich der Insassen in seinem Auto. Dafür sah er sich aber nicht schuldig: „Es wurde ja keiner verletzt, allen geht es gut.“
Die Staatsanwältin unterstrich, dass es „nicht normal“ sei, in einer 40er-Zone jemanden zu überholen. Und die Pensionistin betonte, dass sich nach dem Vorfall ihre Lebensqualität verschlechtert habe: Sie könne die Enkerl nicht mehr holen und zum Sport fahren, da sie sich kein neues Auto leisten könne. Körperlich sei sie schon wieder fit, aber: „Ich habe keine Freiheit mehr.“ Zudem sagte sie auch: „Wäre ich eine Sekunde früher abgebogen, könnte ich schon tot sein.“
Während der Aussage des Unfallopfers schüttelte der Angeklagte mehrfach den Kopf. Darauf vom Richter angesprochen, ließ er sich von seiner Wut übermannen: Lautstark beschwerte er sich über die Aussagen der 75-Jährigen und zeigte seine, wie bereits im Akt angemerkte, „mangelnde Impulskontrolle“. Die Entschuldigungsversuche waren von Aggressivität geprägt.
Nach einer kurzen Pause vertagte der Richter zur Einholung eines Gutachtens für die Klärung einer groben Fahrlässigkeit. Grund: Der Angeklagte zweifelte, ob er damals wirklich zu schnell war.
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