Die 58-Jährige hatte offenbar den Dreh heraus, liebeshungrige Männer um den Finger zu wickeln. Dass sie ihre E-Mails mit Fotos aufheizte, die nicht sie, sondern ihre 17 Jahre alte Tochter zeigten, dürfte nicht unwesentlich dazu beigetragen haben. Besonders krass spielte sie einem jungen Oberösterreicher mit, der sich offenbar nichts sehnlicher als eine Frau an seiner Seite wünschte. Die Frau stellte ihm eine Beziehung in Aussicht, doch wann immer der Mann nach Wien reisen wollte, um die vermeintlich feurige Südländerin zu treffen, entzog sich die Schwindlerin, indem sie einen Krankenhaus-Aufenthalt oder einfach Zeitmangel vortäuschte.
Lügengeschichten aufgetischt
Dafür tischte sie ihrem Opfer im Verlauf der acht Monate, die sie ihn umgarnte, immer mehr Lügengeschichten auf: Zunächst gab sie vor, ihre Handtasche mit ihrem Monatslohn wäre gestohlen worden. Dann berichtete sie, ihre Eltern wären nacheinander gestorben, sie könne die Begräbniskosten nicht begleichen. Angeblich unaufschiebbare Operationen und ein kostspieliges Grundstücksgeschäft führte sie ebenso ins Treffen.
Für all das bat sie ihren Verehrer um Geld. Ohne die Frau je gesehen zu haben, ließ ihr der Oberösterreicher bis zum April 2012 per Postanweisung insgesamt 92.000 Euro zukommen. Die sechs weiteren Opfer, die sie neben dem Oberösterreicher hinters Licht führte, halfen ihr ebenfalls mit Tausenden Euro aus der behaupteten Misere.
"Ich bin spielsüchtig"
"Ich bekenne mich schuldig", schluchzte die Wienerin nun auf der Anklagebank, "ich bekenne, dass ich den Leuten weh getan habe." "Ich habe das Geld gebraucht. Ich bin spielsüchtig", so die 58-Jährige weiter. Sie habe sogar ihre Pension verspielt. "Sie hat wirklich alles verzockt", bemerkte ihre Verteidigerin, "ich habe das auch bei meinem Honorar gemerkt."
Tochter kam mit sechs Monaten bedingt davon
Die 58-Jährige wurde zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Ihre Verteidigerin nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab aber keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Auch die 17-jährige Tochter musste sich als Beitragstäterin vor Gericht verantworten. Das Mädchen wusste laut Anklage, wofür die Mutter seine Fotos benutzte, und wenn die 58-Jährige einmal keine Zeit hatte, kommunizierte sie per SMS oder gar am Telefon mit einigen Männern. Die 17-Jährige kam mit sechs Monaten bedingt davon. Damit erklärten sich sowohl Anklagebehörde als auch Verteidigung einverstanden.
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