ADAC beweist:

Laser-Pistolen messen oft ungenau

Motor
31.08.2005 14:39
Nicht immer werden Autofahrer, die einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung erhalten, zu Recht beschuldigt. Wie ein ADAC-Praxistest von Laser-Pistolen zeigt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen vorkommen, dass ein erzielter Messwert von anderen, nachfolgenden oder überholenden Fahrzeugen ausgelöst wird.

Eine richterliche Überprüfung ist dadurch erschwert, dass keines der zugelassenen Laser-Messgeräte über eine Video- oder Fotoregistrierung verfügt. Und die Beweislast liegt beim Autofahrer. 

Im Test wurde überprüft, ob aufgrund unkorrekter Justierung oder Bedienungsungenauigkeiten bei besonderen Verkehrssituationen ein angezeigter Messwert immer zuverlässig dem anvisierten Fahrzeug zugeordnet werden kann. Zu falschen Ergebnissen kam es etwa, wenn ein Auto bei einer Frontmessung nicht präzise am Kennzeichen mit dem Laserstrahl getroffen wurde und dahinter noch ein anderes Fahrzeug fuhr. Messungen des ersten Autos einer Fahrzeugkolonne sind in einigen deutschen Bundesländern erlaubt. 

Häufig Zuordnungsfehler
Möglich sind Zuordnungsfehler auch dann, wenn der Laserstrahl durch den Innenraum des anvisierten Autos hindurch auf ein nachfolgendes Fahrzeug mit einem guten Reflektor in entsprechender Höhe trifft oder wenn das Kennzeichen des vorne fahrenden Autos verschmutzt ist. Hat ein nachfolgendes Fahrzeug bessere Reflektionseigenschaften und befindet es sich im Zielerfassungsbereich, wird die Messung von ihm ausgelöst.
 

Fehler fallen oft nicht auf
Begleitet wurde die ADAC-Untersuchung von einer Umfrage bei den für Messgeräte zuständigen Eichämtern. Sie ergab, dass im Jahr 2004 durchschnittlich 1,8 Prozent aller Geräte defekt waren und zunächst kein Eichsiegel erhalten haben. Obwohl Testmessungen vor jedem Einsatz durchgeführt werden müssen, sind der Polizei diese fehlerhaften Geräte im täglichen Einsatz nicht aufgefallen. Somit gibt es keine Gewähr, dass alle Geräte immer zielgenau das richtige Auto anvisieren. 
 

Um eine ausreichende Messsicherheit bei der Verkehrsüberwachung zu garantieren, fordert der ADAC, neue Laser-Messgeräte nur noch mit Video- oder Fotoaufzeichnung zuzulassen und ältere entsprechend nachzurüsten. Ist eine Umrüstung nicht möglich, sollte laut ADAC nur noch mit Stativ und ausschließlich an frei fahrenden Fahrzeugen gemessen werden.

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