Gefährliches „Accessoire“: Wachsame Sicherheitsbeamtin stoppte bei der Zugangskontrolle im Wiener Landesgericht eine Frau, die eine verbotene Waffe um ihre Hüften trug. Sie wollte offenbar zu einem Strafprozess gegen Jugendliche.
Ein Gürtel als Waffe machte bei der blutigen Attacke eines 35-Jährigen in Horn (NÖ) Schlagzeilen. Vergangenen Freitag hatte sich der Afghane den Gürtel wie einen Schlagring um die Hand gewickelt und mit voller Wucht auf drei Menschen eingeprügelt. Im Schädel eines 16-jährigen Opfers blieb zentimetertief der abgebrochene Dorn der Schnalle stecken.
Gefährlicher „Trend“
Der Gürtel als Waffe ist kein Einzelfall, sondern oftmals sogar eine bewusste Anschaffung, wie ein Vorfall im Wiener Straflandesgericht zeigt. Völlig gleichgültig spazierte dort vor Kurzem eine Frau durch die Sicherheitskontrolle – und hatte eine verbotene Waffe dabei. Um ihre Hüften war ein Gürtel geschnallt, der in seiner Schnalle ein verstecktes Messer verbarg.
Dank einer achtsamen Sicherheitsmitarbeiterin im „Landl“ konnte die Frau, die auf dem Weg zu einem Jugendstrafprozess war, gestoppt werden. Die Bediensteten riefen sofort die Polizei, das Messer in der Gürtelschnalle wurde konfisziert, die Gürtelträgerin angezeigt. „Bei Jugendlichen sind solche Waffen quasi ein Trend“, heißt es aus Sicherheitskreisen.
Laut Waffengesetz verboten
Im Internet werden sie auch als „Besteckgürtel“ angepriesen. Teilweise wird in den Anzeigen behauptet, dass solche Accessoires erlaubt seien. Dies ist natürlich nicht der Fall! Ein in der Gürtelschnalle verstecktes Messer gehört zu den verbotenen Waffen. Der Erwerb, das Führen oder der Besitz ohne Berechtigung sind strafbar.
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