"Sie haben hoch gespielt und hoch verloren, aber die Einsicht gezeigt, dass Sie dafür die Verantwortung übernehmen müssen", so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Allerdings müsse man den enormen Schaden bedenken. Der gebürtige Deutsche hatte sich mit der Vermittlung kostbarer historischer Streichinstrumente befasst und war 2010 mit seinen Gesellschaften in die Pleite gerutscht. Allein ein Privatbeteiligtenvertreter meldete vor Gericht eine Forderung von 80 Millionen Euro an.
Streichinstrumente unterschlagen
Weiters soll der 63-Jährige Streichinstrumente, die ihm in Kommission zum Verkauf anvertraut worden waren, unterschlagen oder zur Besicherung neuer Kredite verwendet haben. Zudem soll der Geigenhändler Bestandteile seines Privatvermögens, darunter eine Kamera- und Uhrensammlung sowie Geigen, beiseitegeschafft haben, um die Interessen seiner Gläubiger zu schmälern. In diesem Zusammenhang waren auch die Ex-Frau des 63-Jährigen sowie dessen Ex-Schwiegermutter angeklagt, da sie dabei behilflich gewesen waren.
Ein Betrugsvorwurf wegen eines inhaltlich unrichtigen Wertgutachtens, auf dessen Basis ein Darlehen aufgenommen wurde, musste ausgeschieden werden, da der diesbezügliche Hauptbeschuldigte erkrankt ist.
"Gibt nichts zu deuteln, und dafür werde ich zu bestrafen sein"
"Ich bin gescheitert, auch im persönlichen Leben, und habe meine geliebte Frau verloren", so der Angeklagte in seinem emotionalen Schlusswort. Der einstmals renommierte Professor hatte am Vortag seinen 63. Geburtstag hinter Gittern begangen und sich von Beginn an schuldig bekannt: "Hier gibt es nichts zu deuteln, und dafür werde ich zu bestrafen sein."
Er habe nicht aus Not um das eigene Brot gehandelt, "sondern weil ich das verhindern wollte, was jetzt eingetroffen ist". Es sei sein größtes Anliegen, von seiner Schuld möglichst viel gutzumachen, so der ehemalige Schlossbesitzer, der sich u.a. auch eines umfangreichen Fuhrparks erfreute.
"Fallhöhe der Hauptfigur macht Drama interessant"
Zuvor hatte der Staatsanwalt in seinem Vortrag festgestellt: "Was ein Drama interessant macht, ist die Fallhöhe der Hauptfigur - in diesem Fall selbst erzeugt durch Hybris (Hochmut, Anm.)." Auch die vorgebrachte Notsituation wollte der Ankläger unter Verweis auf viele andere, die aus Hunger bzw. wirklicher Not straffällig werden, nicht so recht abnehmen. Der Geschäftsmann sei zuletzt auch nicht ins Anatolische Hochland oder nach Rumänien geflüchtet, sondern nach Zermatt, "einem der teuersten Pflaster auf unserem Planeten".
Geschäftspartner "ziemlich gelegt"
Mildernd wertete die Richterin die bisherige Unbescholtenheit sowie das reumütige Geständnis des 63-Jährigen. Erschwerend wog hingegen die enorme Schadenssumme sowie die Tatsache, dass er seine Geschäftspartner "ziemlich gelegt" hat, wie es die Juristin formulierte.
Ex-Frau und Ex-Schwiegermutter waren zwar nicht geständig, kamen aber dennoch mit der Mindeststrafe davon, da der Schöffensenat annahm, dass auch sie vom Angeklagten lange hinters Licht geführt worden waren. Alle Verurteilten sowie die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärungen ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
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