"Sehr enttäuscht"

Stadt Salzburg verliert Prozess um Fliegerbomben

Österreich
27.10.2012 13:58
Die Stadt Salzburg ist mit ihrer Klage gegen den Bund auf rund 926.000 Euro Kostenersatz für die Suche und Freilegung von Fliegerbomben-Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg beim Obersten Gerichtshof abgeblitzt. Der OGH gab der Revision keine Folge und entschied, dass die Stadt die Kosten selbst tragen muss.

In der österreichischen Rechtsordnung gibt es keine Norm, die das Suchen nach Fliegerbomben regelt. Aufgrund dieser fehlenden öffentlichen-rechtlichen Norm sei der Bund nicht verpflichtet, Fliegerbomben-Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg zu suchen und dafür die Kosten zu übernehmen, urteilte das Höchstgericht am 17. Oktober.

Der Bund sieht sich nur für die Entschärfung und den Abtransport der Fliegerbomben zuständig. Für Ersatzansprüche, wie von der Stadt Salzburg begehrt, fehle eine "Kostentragungsregelung". Deshalb liege es außerhalb der Kompetenz der Gerichte, hier Abhilfe zu schaffen. "Mangels Anspruchsgrundlage ist das Klagebegehren abzuweisen", entschied der OGH. Die Stadt Salzburg muss nun auch die Kosten für das Revisionsverfahren in Höhe von rund 10.500 Euro berappen.

Bürgermeister Schaden "sehr enttäuscht"
Der Rechtsstreit dauerte insgesamt neun Jahre. Die Stadt Salzburg hatte auf Kostenersatz für die Sondierung von 28 Verdachtspunkten und die Bergung dreier Blindgänger zwischen 1997 und 2002 auf Stadtgebiet geklagt.

Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) zeigte sich "sehr enttäuscht". Das Urteil sei angesichts der geschätzten 15.000 Blindgänger, die noch in Österreichs Erde schlummern, "für die Kommunen sehr unangenehm". Jetzt sei die Bundespolitik am Zug, sagte Schaden. Es könne nicht sein, "dass wir einen rechtlichen Schwebezustand haben und warten, bis das nächste Mal eine Fliegerbombe hochgeht".

OGH ortet verschiedene Lösungsmöglichkeiten
Der OGH verwies auf einen Entwurf zu einem Bundesgesetz durch das Innenministerium aus dem Jahr 2008, der damals aber auf breite Ablehnung gestoßen war. Dem Entwurf zufolge hätte der Bund 35 Prozent der Kosten, höchstens aber 35.000 Euro übernehmen sollen, wenn tatsächlich eine Bombe freigelegt werde und eine Person durch die Finanzierung der Maßnahme in ihrer Existenz bedroht wäre. "Durch den Gesetzesentwurf wird eindrucksvoll bestätigt, dass verschiedene Möglichkeiten offenstehen", konstatierte der OGH.

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