Der Blick ins Archiv zeigt, wie die Justiz mit Brandstiftern verfährt. Eines wird gleich klar: Bei Brandlegern ist die Justiz oftmals deutlich strenger als gewöhnt. Die jetzt beschuldigte und geständige 19-jährige Oberösterreicherin muss sich also auf einiges einstellen. Vor allem, weil es schon ihre zweite Chance war.
Zündeln ist kein Spaß, sondern todernst – vielleicht sollte man schon Schulkindern einbläuen, dass der „169er“ kein Kavaliers-, sondern ein Kapitaldelikt ist. Denn so lautet der Paragraf: „Wer an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“
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