36 Millionen Schaden

Causa „Alt-Wien“: Kinder wussten von Betrug nichts

Gericht
18.04.2024 14:30

Im Fall des Betrugsprozesses gegen den ehemaligen Betreiber (81) der „Alt-Wien“-Kindergärten und seine Familie gibt es erste Urteile. Oder eher Freisprüche: Die vier erwachsenen Kinder hätten von den abgezweigten Millionen, die sie ausgaben, nichts gewusst.

Seit einem halben Jahr läuft der brisante Betrugsprozess rund um die „Alt-Wien“ Kindergärten. Im Zentrum steht der mittlerweile 81-jährige ehemalige Gründer und Betreiber des Vereins. Die Anklagebank im Wiener Landesgericht teilt er sich aber mit seinen vier erwachsenen Kindern. Denn auch sie sollen in den vorgeworfenen Millionenbetrug verwickelt gewesen sein.

Autos, Reitstall und Massagestuhl finanziert
Von 2009 an soll der betagte Erstangeklagte sieben Jahre lang vorgetäuscht haben, einen gemeinnützigen Verein zu betreiben, kassierte so für die Kindergärten Vollförderung. Unrechtmäßig bezog er so 36 Millionen Euro an Steuergeldern – 16 davon wurden wiederum zweckwidrig entnommen. Mit Gemeinnützigkeit hätte das nichts mehr zu tun, so die WKStA. Dem 81-Jährigen wirft sie schweren Betrug, Untreue und betrügerische Krida vor.

Anwalt Lukas Kollmann verteidigt drei der vier freigesprochenen Angeklagten. (Bild: zVg)
Anwalt Lukas Kollmann verteidigt drei der vier freigesprochenen Angeklagten.

Die vier erwachsenen Kinder sollen sich mit den Millionen währenddessen ein schönes Leben gemacht haben: Finanziert wurden mehrere Immobilien, Luxusautos, ein Reitstall, Pelzmäntel, ein Massagestuhl und vieles mehr. Die Anklage lautet auf Geldwäsche. Verteidiger Lukas Kollmann hält dagegen: „Für Geldwäsche müsste man wissen, dass die Mittel aus einer Straftat stammen. Und das wussten sie nicht.“

Der Schöffensenat in Wien stimmt zu: nicht rechtskräftige Freisprüche für die zweite Generation des Kindergarten-Clans. Die WKStA gibt vorerst keine Erklärung ab. Verteidiger Lukas Kollmann sagt gegenüber der „Krone“: „Meine Mandanten sind sehr erleichtert, dieses jahrelange Verfahren endlich abgeschlossen zu haben.“ Gegen den erstangeklagten Vater – er bekennt sich nicht schuldig – wird aber weiter verhandelt.

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