Der Angeklagte soll in seiner Wohnung im Unterland vier Opfer sexuell missbraucht haben. Der Prozess startete am Mittwoch und wird am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch fortgesetzt.
Es geht um den Zeitraum 2021 bis 2022. Laut den Ausführungen von Staatsanwalt Johannes Hartmann hatte der 27-jährige Afrikaner drei minderjährigen Opfern in seiner Wohnung gratis Haarschnitte angeboten. Doch umsonst sollen diese letztlich doch nicht gewesen sein. „Als Gegenleistung wollte er von den Jugendlichen Sex.“ Bei einem der Opfer soll es zum Oralsex gekommen sein. Bei einem anderen soll er sich an dessen Körper gerieben haben, als der Beschuldigte ihm den Rücken einrenkte. Auch das dritte Opfer, ein 15-jähriger Jugendlicher, soll vom Angeklagten bedrängt worden sein, jedoch ohne Erfolg. So habe der Afrikaner dem Burschen sogar 200 Euro für einen „Liebesdienst“ geboten. Als das Opfer ablehnte, habe der 27-Jährige gemeint: „Ich kann es auch erzwingen.“
Waren K.O.-Tropfen im Spiel?
Im Fall einer 20-jährigen Frau muss sich der bislang Unbescholtene vor dem Schöffengericht wegen Vergewaltigung verantworten. Die Bekannte war damals mit ihrer Freundin zu Besuch in der Wohnung des Afrikaners. Gemeinsam hätte man Alkohol getrunken. Der Schock kam erst später. Als das Handy des Angeklagten ausgewertet wurde, stellten die Beamten nicht nur pornografische Bilder sicher, sondern auch ein Video, das den Afrikaner beim Geschlechtsverkehr mit der bewusstlosen Frau zeigt. „Als sie mit dem Video konfrontiert wurde, erlitt sie einen Nervenzusammenbruch“, so der Staatsanwalt. Da sich das Opfer nicht an die Vergewaltigung erinnern kann, schließt Hartmann nicht aus, dass K.O.-Tropfen im Spiel gewesen sein könnten.
Als das Opfer mit dem Video konfrontiert wurde, erlitt es einen Nervenzusammenbruch.
Staatsanwalt Johannes Hartmann im Prozess am Landesgericht Feldkirch
Mehrere Jahre Haft drohen
Der Angeklagte, der 2014 als Flüchtling nach Österreich gekommen war, beteuert bislang seine Unschuld. „Der Sex war einvernehmlich.“ Die restlichen Vorwürfe seien erfunden, man habe sein Handy gehackt und in seinem Namen einschlägige Nachrichten verschickt, so der Afrikaner.
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Im Falle eines Schuldspruchs wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs und pornografischer Darstellung von Minderjährigen drohen dem Angeklagten mehrere Jahre Haft.
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