Die Gemeinden können künftig einfacher Tempo 30 verhängen. Das sieht ein Beschluss vor, der am Mittwochabend im Nationalrat gefällt werden soll. Betroffen sind Bereiche rund um Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen.
Bisher konnten entsprechende Temporeduktionen zwar verordnet werden, aber nur mit einigem bürokratischen Aufwand wie dem Erstellen eines Gutachtens. Die Maßnahme soll die Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Radfahrern erhöhen. Ein weiterer Punkt ist, dass die Verantwortung für Radarkontrollen von den Ländern auf die Gemeinden übertragen werden soll. „Voraussetzung dafür ist eine Übertragungsverordnung des jeweiligen Landes. Diese kann sobald die Novelle in Kraft tritt (1. Juli) erlassen werden“, teilte das Ministerium am Mittwoch mit.
Bleibt alles gleich?
In dieser ist zudem ein Verzicht auf Grünblinken der Ampel an bestimmten Kreuzungen oder Zufahrten vorgesehen. Der SPÖ gehen die neuen Bestimmungen nicht weit genug. Verkehrssprecher Alois Stöger und die NEOS befürchten, dass letztlich alles gleich bleiben werde.
Die Freiheitlichen haben ebenfalls Bedenken, wobei sich diese darauf beziehen, dass flächendeckend Tempo 30 eingeführt werden könnte. Außerdem fehlt ihnen eine genaue Definition, wo die Geschwindigkeit beschränkt werden kann. Sonst könne das eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister auch vor seiner Privateinfahrt machen.
Grüne: „Beitrag für respektvolles Miteinander“
Die Koalition war wiederum zufrieden. Grünen-Verkehrssprecher Herman Weratschnig sprach von einem aktiven Beitrag für ein respektvolles Miteinander. Immerhin würden sich zwei Drittel der täglichen Verkehrsunfälle im Ortsgebiet ereignen. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) sieht darin eine Möglichkeit, die Zahl der Unfälle, den Dreck in der Luft und Verkehrslärm zu reduzieren.
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