Gemeinden und Städte sollen Temporeduktionen vor Schulen, Spitälern und Co. künftig einfacher umsetzen können. Die Bundesregierung einigte sich auf eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am Mittwoch in Begutachtung geht. Das Inkrafttreten ist für Sommer 2024 geplant.
Der Ortskern ist offenbar ein hochgefährliches Pflaster. Im Vorjahr gab es auf Gemeindestraßen 5000 Verkehrsunfälle mit 80 getöteten Menschen. Die Gefahr soll durch eine Novelle der StVO nun reduziert werden.
Bürgermeister bekomen freie Hand
Die Bürgermeister bekommen künftig freie Hand darüber, wo im Ortsgebiet die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt wird. Zwar ist es Gemeinden schon jetzt möglich, im Ortsgebiet auf Tempo 30 statt 50 zu verringern, jedoch musste man dazu einige bürokratische Hürden nehmen und umfangreiche Gutachten erstellen lassen.
„Durch die vorliegende Novelle wird es für die Bürgermeister in Zukunft einfacher sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen“, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Schulstraßen dürfen eingerichtet werden
Künftig könne die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis - etwa vor Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen - die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Darüber hinaus werde es die Möglichkeit geben, Schulstraßen einzurichten - ähnlich einer Begegnungszone.
Die grüne Umweltministerin Leonore Gewessler betonte, dass Lärmbelästigung und Emissionsbelastung geringer werden. Das Inkrafttreten ist für Sommer 2024 geplant. „Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und Lebensqualität für die Menschen vor Ort“, sagte Gewessler.
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