Ab 15. Juli kann der Handwerkerbonus beantragt werden, er umfasst alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025. Die Förderhöhe liegt bei mindestens 50 und maximal 2000 Euro pro Haushalt und Jahr und gilt für den privaten Wohnbereich, z.B. für Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. Die Beantragung muss online erfolgen.
Wer online nicht so versiert ist, für den soll es „institutionelle Hilfestellungen“ geben, betonte heute das Ministerium in einer Aussendung. Abwickler ist die Bundesbuchhaltungsagentur.
Aus Staatshaushalt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung
Die 2000 Euro Maximalsumme gibt es nur 2024, nächstes Jahr sind es „nur“ mehr 1500 Euro. Mehrere Rechnungen können in einem Antrag zusammengefasst werden, die Rechnungen müssen die Arbeitsleistungen gesondert ausweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe zu unterstützen.
Wirtschaftsminister Martin Kocher
Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Kocher: „Wichtiger Beitrag“
Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) lieferte heute auch zwei Beispiele mit, wofür und wie viel Geld es gibt: Wird die Fassade um 10.000 Euro neu gemacht, gibt es 2000 Euro Bonus. Wird um 500 Euro neu ausgemalt, gibt es 100 Euro.
„Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe zu unterstützen“, so der Minister.
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