Ein Ungar (59) drohte seiner Frau im Zuge der Trennung unter anderem damit, dass er mit ihr gemeinsam aus dem Fenster springen werde. Am Montag musste er sich dafür vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
Zwei Vorfälle aus dem Juni brachten den 59-Jährigen vor den Kadi. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: schwere Nötigung in zwei Fällen. Seine Ex-Frau wollte sich scheiden lassen – der Angeklagte soll darauf mit Sätzen reagiert haben, die ans Herz gehen und einen gleichzeitig eiskalt frösteln lassen: Es würden „schlimme Dinge passieren“, sie werde „ganz fest weinen“, er werde mit ihr „gemeinsam aus dem Fenster springen“.
Zwei Wochen später, so die Anklage, legte er nach: Die Polizei könne sie nicht ständig beschützen. Man werde ja sehen, was passiere, wenn man sich „zufällig“ begegne. Und dann der Satz, der wohl am ehesten hängenbleibt: Wenn sie nicht ihm gehöre, gehöre sie „niemandem“. Verteidiger Sanjay Doshi sah darin keine Nötigung, sondern höchstens eine gefährliche Drohung – schließlich habe sein Mandant zu diesem Zeitpunkt die Scheidung längst akzeptiert gehabt.
Die Vieldeutigkeit der ungarischen Sprache
Der Angeklagte selbst gab sich vor Gericht reumütig: Ihm wäre eine friedliche Trennung nach 25 Ehejahren wichtig gewesen, man hätte ja „ab und zu noch einen Kaffee trinken“ können. Seine Wortwahl sei unglücklich gewesen, aber aus dem Zusammenhang gerissen – teils habe er sich auf den Ex-Mann seiner Frau bezogen, der gegen sie öfter gewalttätig geworden war. Im Übrigen sei die ungarische Sprache vieldeutig, da könne es schon mal zu Missverständnissen kommen.
„Noch heute leide ich unter Schlafstörungen“
Die Ex-Frau selbst bestätigte als Zeugin, dass der 59-Jährige die Scheidung akzeptiert habe. Trotzdem hätte sie weiterhin Angst vor ihm gehabt. „Noch heute leide ich unter Schlafstörungen“, so die 54-jährige Reinigungskraft. Richter Alexander Wehinger stufte die Aussagen des Beschuldigten letztlich als Drohungen ein – und nicht als Nötigungsversuch zur Abwendung der Scheidung. Aufgrund der Unbescholtenheit des Mannes bot ihm das Gericht eine Diversion an: 2400 Euro Geldstrafe plus 100 Euro Teilschadensersatz an die Ex-Frau. Der Angeklagte nahm an – das Verfahren endet zwar ohne Urteil, aber mit einer klaren Botschaft des Richters: „Solche Worte haben Konsequenzen.“
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